Wenn Sie innerhalb Ihres Master-Studiums ein in der Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsverordnung vorgeschriebenes Praktikum machen, sind Sie versicherungsfrei in allen Zweigen der Sozialversicherung.
Eine Erstattung der Beiträge Ihres dualen Bachelor-Studiengangs wirkt sich in vielerlei Hinsicht aus, beispielsweise auf Ihre Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente, auf Altersrente, auf Leistungen zur Rehabilitation, auf die Riesterzulagenberechtigung. Um auf Ihre persönliche Situation eingehen zu können, empfehlen wir Ihnen ein Beratungsgespräch in einer unserer Beratungsstellen. Wir weisen ergänzend darauf hin, dass eine Erstattung der Beiträge für das Jahr 2006 aufgrund der Verjährung nur noch bei Beantragung bis 31.12.2010 möglich ist.