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Experten-Antwort

Duales Studium - Sozialversicherungspflicht

von Kevin27.12.2010 | 14:59
3954 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe von 2006 bis 2010 ein duales Studium absolviert. Danach habe ich mit einem Master-Studium begonnen. Da dieser Master-Studiengang jedoch von der Hochschule nicht als duales Studium angeboten wird (nach Prüfungsordnung) habe ich einen neuen Praktikantenvertrag mit dem gleichen Unternehmen. Hier wird im Prinzip alles genau so regelt, wie bei einem dualen Studiengang. D.h. in den Semesterferien arbeite ich eine 35 Studenwoche. Nun gab es ein Urteil nachdem dual Studenten nicht mehr Sozialversicherungspflichtig sind. Meine erste Frage ist daher: Gilt dies auch wenn ich jetzt Praktikant bin? Das Unternehmen bei dem ich Praktikant bin, händelt mich wie ein dual Student und führt nun keine Sozialversicherungsbeiträge mehr ab. Meine zweite Frage bezieht sich auf die Zeit des dualen Bachelor-Studiengangs. Welche Auswirkungen hat es, wenn ich die geleisteten Versicherungsbeiträge zurück verlange, speziell auf die Rente? Vielen Dank! Grüße Kevin

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn Sie innerhalb Ihres Master-Studiums ein in der Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsverordnung vorgeschriebenes Praktikum machen, sind Sie versicherungsfrei in allen Zweigen der Sozialversicherung.

Eine Erstattung der Beiträge Ihres dualen Bachelor-Studiengangs wirkt sich in vielerlei Hinsicht aus, beispielsweise auf Ihre Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente, auf Altersrente, auf Leistungen zur Rehabilitation, auf die Riesterzulagenberechtigung. Um auf Ihre persönliche Situation eingehen zu können, empfehlen wir Ihnen ein Beratungsgespräch in einer unserer Beratungsstellen. Wir weisen ergänzend darauf hin, dass eine Erstattung der Beiträge für das Jahr 2006 aufgrund der Verjährung nur noch bei Beantragung bis 31.12.2010 möglich ist.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jan,

wenn man während eines dualen Studiums keine Beiträge zur Rentenversicherung zahlt, ist es möglich, dass im Erwerbsminderungsfall die Anspruchsvoraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente oder eine Rehabilitation nicht erfüllt sind. Dies muss aber in jedem Einzelfall geprüft werden.

Wenn Sie in eine Riesterrentenversicherung einzahlen, verlieren Sie mit dem Wegfall der Rentenversicherungspflichtig Ihre direkte Zulagenberechtigung.

Welche Auswirkungen sich hinsichtlich Ihrer Krankenversicherung ergeben, können wir in diesem Forum nicht klären. Hierzu wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Elisabetham 27.12.2010 | 22:03
Während eines Pflichtpraktikums sind doch Studenten seit langem nicht mehr sozialversicherungspflichtig.
-_-am 28.12.2010 | 04:46
Ihre Frage wurde bereits in der Vergangenheit behandelt. Versuchen Sie es bitte über die Forensuche unter dem Schlagwort "duales".
bertlam 28.12.2010 | 14:59
Da es sich wohl um ein freiwilliges Zwischenpraktikum handelt, besteht in der Rentenversicherung grds. Versicherungspflicht. In der Kranken- Plege-, und Arbeitslosenversicherung grds. Versicherungsfreiheit.
Kevinam 28.12.2010 | 15:21
Vielen Dank für die Antworten. Sie haben mir sehr weiter geholfen. Gruß Kevin
Janam 19.01.2011 | 10:22
Hallo! Ich absolviere ein duales Studium seit Okt. 2010 und bin nun ebenfalls von der Sozialversicherungspflicht befreit. Ich zahle nun (auch rückwirkend) in die gesetzliche Krankenkasse ein via Studentenbeitrag. Für mich hat es folgende VOrteiel: Mehr Netto vom Brutto, da ich in diesem Jahr heiraten werde würde auch das Kindergeld entfallen, von daher ist es für mich insgesamt vorteilhaft. Welche Nachteile hätte bzw. hat denn das fpr mich? Ich habe schon viel über Gesundheitsprobleme nach dem Studium, Riester-Renten Probleme gelesen. Vielleicht könnten Sie mir ja (und allgemein uns Dualstudenten) ein paar Informationen geben, da man doch immer noch sehr wenig zu dem Thema findet. Vielen Dank und freundliche Grüße Jan S.
Danam 17.04.2011 | 11:32
Hallo zusammen, ich habe eine etwas vertracktere Frage, die mit dem Thema artverwandt ist. Ich hoffe, sie ist hier richtig aufgehoben, ansonten bitte verschieben. Folgende Situation: Ich befinde mich seit Oktober 2009 in einem so genannten "praxisintegrierten dualen Studium". Dem entsprechend bin ich von der Sozialversicherungspflicht befreit und zahle lediglich die studentischen Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse. Langsam stellt sich für mich die Frage, was ich nach meinem Bachelor-Abschluss im September 2012 mache. Es gibt nun seitens des Unternehmens, bei dem ich mein praxisintegriertes duales Studium (Bachelor) absolviere, ein interessantes Programm: Einen Masterstudiengang, der im Prinzip ähnlich aufgebaut ist wie mein aktuelles duales Studium. Es liefe dann so, dass ich einer Abteilung fest zugeteilt bin (Arbeitsvertrag auf 30 Wochenstunden) und dann (je nach Hochschule) entweder blockweise (wie jetzt im Bachelor-Studium) oder aber über das gesamte Jahr hinweg an mehreren Tagen in der Woche Vorlesungen besuche und meinen Master mache. Wie würde für diese Form des Studiums die sozialversicherungsrechtliche Einstufung lauten? Handelt es sich hierbei auch um ein praxisintegriertes duales Studium (keine Sozialversicherungsbeiträge) oder um eine berufsbegleitendes duales Studium (Sozialverischerungspflicht)? Gegen letzteres und für ersteres spricht m.E. die Tatsache, dass ich nicht schon vorher in einem "regulären" Beschäftigungsverhältnis ( = feste Integration in eine Abteilung) mit dem Unternhemen gestanden habe... Ich hoffe auf sachkundige und schnelle Hilfe und bedanke mich bereits vorab herzlich. Mit freundlichen Grüßen Dan
Deutsche Rentenversicherung
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