Hallo Feuerstein,
natürlich sollten Sie eine bewilligte Teilhabeleistung antreten. Wenn im Ergebnis festgestellt wird, dass Sie trotz der Reha erwerbsgemindert sind (das ist aber nicht das Gleiche wie arbeitsunfähig), dann wird der Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgewandelt. Für den Anspruch auf Rente müssten Sie außerdem mind. 5 Jahre mit Beitragszeiten haben und in den letzten 5 Jahren 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung (Ausnahmen dazu sind möglich, würden hier aber zu weit führen). Bitte lassen Sie sich das ggf. in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen anhand Ihres konkreten Versicherungskontos erklären.
Zu Ihrem Gesundheitszustand und den weiteren Möglichkeiten (OP etc.) kann Ihnen hier im Forum leider niemand etwas sagen. Alles Gute.