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Experten-Antwort

Durchgehende AU - Versicherungsschutz - andere Frage von anderer Person

von Pech21.06.2021 | 15:53
109 Ansichten
2 Antworten

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Guten Tag! Mein Fall ist so: 2012 - 2013 AU 2013 - ALG 1 2014 - 2020: volle EM-Rente (ALG 1 wurde der Arbeitsagentur erstattet von der DRV) 2020: Verlängerung der EM-Rente wurde abgelehnt, bin aber durchgehend AU geschrieben 2020 - 2021: ALG 1, nicht vermittelbar 05/2021: Ende ALG 1, immer noch AU, auch weiterhin (Klage gegen Ablehnung EM-Rente läuft) nun: weiterhin durchgehend AU, kein ALG2-Anspruch Frage: Wie lange sichert mir meine weiterhin durchgehende AU nun den Anspruch auf EM-Rente? Welche Zeiten zählen mit oder auch nicht? Ist ab Auslaufen des ALG1 ein neuer 5-Jahreszeitraum? Ab wann hätte ich keinen Anspruch mehr auf EM-Rente? Die AU erfolgt u. a. aus psychiatrischen Gründen, maximale Arbeitsschwere laut DRV: "leicht". Vorab herzlichen Dank für Antworten!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Pech,

hinsichtlich Ihrer Frage , ob bzw. bis wann die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit noch erfüllt sind , wenden Sie sich bitte an den zuständigen Rentenversicherungsträger.

Der Rentenversicherungsträger kann anhand Ihres Versicherungsverlaufs die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen prüfen und eine konkrete Auskunft geben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

DRVam 21.06.2021 | 19:19
Warten Sie besser erstmal den Ausgang Ihrer Klage ab. Sollte gerichtlich festgestellt werden, dass Sie nicht erwerbsgemindert sind, machen auch weitere Spekulationen bezüglich eventueller versicherungsrechtlicher Voraussetzungen aktuell keinen Sinn.
Deutsche Rentenversicherung
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