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Experten-Antwort

Durchschnittseinkommen

von Schüler16.11.2018 | 09:02
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3 Antworten

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Hallo, 2017 lag das Durchschnittseinkommen bei 37.103 Euro. Werden hierbei auch TZ-Beschäftigte mitgerechnet? Gibt es eine Gehaltsobergrenze ab der Personen nicht mehr in die Statistik aufgenommen werden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Schüler,

gesetzlich ist für die Ermittlung des Durchschnittsentgelts in der gesetzlichen Rentenversicherung folgendes geregelt:

Nach § 69 Abs. 2 SGB VI hat die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zum Ende eines jeden Jahres

1. für das vergangene Kalenderjahr das auf volle Euro gerundete Durchschnittsentgelt in Anlage 1 entsprechend der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer (§ 68 Abs. 2 Satz 1),

2. für das folgende Kalenderjahr das auf volle Euro gerundete vorläufige Durchschnittsentgelt, das sich ergibt, wenn das Durchschnittsentgelt für das vergangene Kalenderjahr um das Doppelte des Vomhundertsatzes verändert wird, um den sich das Durchschnittsentgelt des vergangenen Kalenderjahres gegenüber dem Durchschnittsentgelt des vorvergangenen Kalenderjahres verändert hat,

zu bestimmen.

Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer sind laut § 68 Abs. 2 SGB VI die durch das Statistische Bundesamt ermittelten Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen jeweils nach der Systematik der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Der Faktor für die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer wird ermittelt, indem deren Wert für das vergangene Kalenderjahr durch den Wert für das vorvergangene Kalenderjahr geteilt wird. Dabei wird der Wert für das vorvergangene Kalenderjahr an die Entwicklung der Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst, indem er mit dem Faktor vervielfältigt wird, der sich aus dem Verhältnis der Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer im vorvergangenen Kalenderjahr gegenüber dem dritten zurückliegenden Kalenderjahr und der Veränderung der aus der Versichertenstatistik der Deutschen Rentenversicherung Bund ermittelten beitragspflichtigen Bruttolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer ohne Beamte einschließlich der Bezieher von Arbeitslosengeld im vorvergangenen Kalenderjahr gegenüber dem dritten zurückliegenden Kalenderjahr ergibt.

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2 Antworten

chiam 16.11.2018 | 11:07
Nein, sondern das ist das Durchschnitts*entgelt*. Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung ist letztlich nur eine Rechengröße für die Rentenberechnung und hängt allenfalls vage mit dem durchschnittlichen Verdienst zusammen. Das Statistische Bundesamt (Destatis) erhebt hier für die Praxis interessantere Werte, z.B. den Bruttoverdienst von vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern (2017: monatlich 3771 Euro); https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/V…
Kaiseram 16.11.2018 | 14:10
Da bleibt dem Schüler der Mund offen stehen. Und was kannst Du jetzt damit konkret anfangen?
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