Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo alkib,
das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt (Durchschnittsentgelt) aller Versicherten wird durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates jährlich unter Berücksichtigung vom statistischen Bundesamt erhobener Daten festgestellt. Für die Fortschreibung der Rechengrößen der Sozialversicherung wird auf die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer zurückgegriffen. Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer sind die durch das Statistische Bundesamt ermittelten Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen jeweils nach der Systematik der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (§ 68 Abs. 2 Satz 1 SGB VI).
Das vorläufige (!) Durchschnittsentgelt für das Jahr 2007 wurde dabei durch das Sozialversicherungs-Rechengrößengesetz 2007 als Teil des Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze im Jahr 2006 bestimmt. Dieses wird erst mit der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2009 am Ende des Jahres 2008 durch das (endgültige) Durchschnittsentgelt ersetzt.
Die Differenz kann also einerseits aus dem (zeitlich) unterschiedlichen Datenmaterial resultieren, andererseits ist auch eine unterschiedliche Basis der Daten nicht auszuschließen.
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