Soweit Ihr Minijob weniger als 15 Stunden wöchentlich umfasst, sind Sie weiterhin arbeitslos im Sinne der Vorschriften der Arbeitsverwaltung. Sie können dann also die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit mit 60 Jahren erhalten (wenn Sie die weiteren Voraussetzungen erfüllen).