Hallo Frage,
die Zeiten des Bezugs einer Erwerbsminderungsrente werden - soweit diese Zeiten auch als Zurechnungszeit in der Rente berücksichtigt worden sind - in einer späteren Rente als Anrechnungszeit berücksichtigt. Damit werden versicherungsrechtliche Lücken geschlossen, die sonst aufgrund des vorzeitigen Bezugs der Erwerbsminderungsrente entstehen würden.
Diese Anrechnungszeit erhalten dann den Durchschnitt an Entgeltpunkten, welcher sich aus der Gesamtleistung an Beiträgen im belegungsfähigen Zeitraum ergibt (Gesamtleistungsbewertung). Die Gesamtleistungsbewertung wiederum ergibt sich aus dem höheren Durchschnitt aus der Grundbewertung oder aus der Vergleichsbewertung. Je nach dem, wie sich die Erwerbsbiografie nach Ende der Erwerbsminderungsrente entwickelt, können die Anrechnungszeiten für den Rentenbezug in einer Nachfolgerente besser oder auch schlechter bewertet werden, als die Zurechnungszeit in der Erwerbsminderungsrente (siehe auch Beitrag von „Modi1969“).