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Experten-Antwort

Ehefrau muss in Reha nach Herzinfarkt Mann muss Kinder betreuen

von MisterW08.05.2020 | 17:20
441 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Frau hat mit gerade einmal 40 Jahren einen Herzinfarkt erlitten. Da wir zwei Kinder im Alter von 2 und 12 Jahren haben, habe ich mir sofort bezahlten Urlaub genommen um die betreuung der Kinder zu übernehmen. Es sind jetzt noch 17 Tage übrig. Für mich stellt sich nun die Frage, was passiert, wenn ich meinen Urlaub aufgebraucht habe meine Frau aber noch immer in Reha ist oder noch garnicht damit angefangen hat. Muss ich dann notgedrungen wieder arbeiten gehen oder kann ich mich krank schreiben lassen? Ihr wurde zusätzlich eine schwere Depression diagnostiziert wegen der sie im Anschluß an die Reha wegen dem Herzinfarkt in eine Reha für depressiv erkrankte Menschen soll. Wie lange kann sich sowas hinziehen, wie kann ich als Arbeitnehmer meine Kinder betreuen wenn ich doch eigentlich arbeiten müsste und mir keinen unbezahlten Urlaub leisten kann?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo MisterW

Bzgl. dem Aufenthalt im Akut-Krankenhaus gibt es die Möglichkeit, über Ihre Krankenkasse Unterstützung für die Betreuung/Versorgung Ihrer Kinder zu erhalten.

Während des Reha-Aufenthaltes, soweit die Reha über den Rentenversicherungsträger finanziell getragen wird, besteht die Möglichkeit "Haushaltshilfe" über den zuständigen Rentenversicherungsträger zu beziehen. Versicherte erhalten hierbei Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen der Ausführung der Leistung zur Teilhabe die Weiterführung des eigenen Haushalts nicht möglich ist und im Haushalt keine andere Person lebt, die den Haushalt weiterführen kann. Ferner ist Voraussetzung, dass sich im Haushalt ein Kind befindet, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, was mit Ihrem 2-jährigen Kind gegeben sein sollte.Unter der Erfüllung aller Voraussetzungen, gibt es hier 3 unterschiedliche Varianten, welche Ihrerseits zur Überbrückung in Anspruch genommen werden können.

- Sie nehmen UNBEZAHLTEN Urlaub, übernehmen die Kinderbetreuung selbst und der Rentenversicherungsträger erstattet den entstandenen Nettoverdienstausfall

- Sie beschaffen sich selbst eine private Ersatzkraft (freiberufl. Haushaltshilfe, Nachbar, Bekannte, Freude), wofür der Rentenversicherungsträger die Kosten (Vergütung) übernimmt

- Sie beauftragen eine caritative Ersatzkraft, wofür die Rentenversicherungsträger die Kosten (vereinbarte Kostensätze) übernimmt

Soweit die Kinderbetreuung von einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum 2. Grad übernommen werden kann, ist im Regelfall nur die Erstattung anfallender Fahrkosten möglich.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger auf. Dieser wird Ihnen gerne nochmal alle für Sie bestehenden Möglichkeiten erläutern und Ihnen die entsprechenden Antragsunterlagen zukommen lassen.

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

KKam 08.05.2020 | 17:31
Sie sollten sich an Ihre Krankenkasse wenden. Hier gibt es Möglichkeiten das Sie die Kinder betreuen im Zuge des "Kinderkrankengeldes" und ggf. auch unter Hilfe einer Haushaltshilfe.
Deutsche Rentenversicherung
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