Hallo MisterW
Bzgl. dem Aufenthalt im Akut-Krankenhaus gibt es die Möglichkeit, über Ihre Krankenkasse Unterstützung für die Betreuung/Versorgung Ihrer Kinder zu erhalten.
Während des Reha-Aufenthaltes, soweit die Reha über den Rentenversicherungsträger finanziell getragen wird, besteht die Möglichkeit "Haushaltshilfe" über den zuständigen Rentenversicherungsträger zu beziehen. Versicherte erhalten hierbei Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen der Ausführung der Leistung zur Teilhabe die Weiterführung des eigenen Haushalts nicht möglich ist und im Haushalt keine andere Person lebt, die den Haushalt weiterführen kann. Ferner ist Voraussetzung, dass sich im Haushalt ein Kind befindet, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, was mit Ihrem 2-jährigen Kind gegeben sein sollte.Unter der Erfüllung aller Voraussetzungen, gibt es hier 3 unterschiedliche Varianten, welche Ihrerseits zur Überbrückung in Anspruch genommen werden können.
- Sie nehmen UNBEZAHLTEN Urlaub, übernehmen die Kinderbetreuung selbst und der Rentenversicherungsträger erstattet den entstandenen Nettoverdienstausfall
- Sie beschaffen sich selbst eine private Ersatzkraft (freiberufl. Haushaltshilfe, Nachbar, Bekannte, Freude), wofür der Rentenversicherungsträger die Kosten (Vergütung) übernimmt
- Sie beauftragen eine caritative Ersatzkraft, wofür die Rentenversicherungsträger die Kosten (vereinbarte Kostensätze) übernimmt
Soweit die Kinderbetreuung von einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum 2. Grad übernommen werden kann, ist im Regelfall nur die Erstattung anfallender Fahrkosten möglich.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger auf. Dieser wird Ihnen gerne nochmal alle für Sie bestehenden Möglichkeiten erläutern und Ihnen die entsprechenden Antragsunterlagen zukommen lassen.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung