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Ehegattenförderung

von möller24.02.2007 | 15:54
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

ich beabsichtige als nicht versicherungspflichtiger selbständiger eine riester-rente abzuschliessen.m.e.bin ich über meine sozialversicherungspflichtig beschäftigte ehefrau auch zulagenberechtigt und kann auch den für meinen vertrag gezahlten beitrag als vorsorgeaufwendungen im rahmen der höchstgrenzen steuerlich geltend machen(beitrag zur riester-rente meiner frau wird berücksichtigt).stimmt meine aussage?

3 Antworten

Schiko.am 24.02.2007 | 16:13
In der regel werden eheleute gemeinsam steuerlich veranlagt. Der steuerliche höchst- betrag der sonderaus- gaben wird nur einmal mit 1.575 berücksichtigt. Vermutlich ist ihnen auch bekannt, der steuerlich anfallende erstattungs- betrag verringert durch die zu gewährenden zulagen. Bei 30% steuersatz euro 472,50 ./. 228,--zulagen verbleiben 244,50 er- stattung. MfG.
mölleram 24.02.2007 | 17:07
vielen dank für die antwort. danach können wir den höchstbetrag von 1575,-, ab 2008 dann 2100,- voll ausschöpfen, auch wenn meine frau auf ihren riester-vertrag lediglich den regelbeitrag von z.zt. 30,-euro monatlich zahlt und ich als mittelbar zulageberechtigter auf meinen vertrag den rest bis zur höchstgrenze zahle.hierdurch ergeben sich für mich als selbständiger ganz neue perspektiven, steuern zu sparen und mir eine altersversorgung aufzubauen.stimmt das alles,was ich sage??
Schiko.am 24.02.2007 | 23:12
Der steuermindernde absetzungsbetrag gilt natürlich nur, wenn die sozialversicherungspflichtige tätigkeit in 2007 52.500 brutto betragen hat. Drei prozent aus 52.500 ergeben 1.575 beitragsaufwand. Hat die frau „ nur“ 35.000 brutto verdient sind mit drei prozent €. 1.050 beitrag einschliesslich zulagen voraus- setzung für die 100 % zulagengewährung. Steuerlich absetzbar demnach auch nur 1.050. Ohne kinder beträgt die eigenleistung 1.050 ./. 114 zulage 936 euro. Der selbständige ehemann schliesst einen eigenen vertrag ohne eigenleistung ab, um nur die 114 zulage zu retten. Dreißig prozent grenzsteuersatz aus 1.050 ergeben zunächst 315,-- rechnerische steuererstattung. Kürzt man zweimal 114 zulagen verbleiben von der steuererstattung noch 87 euro übrig. So sehe ich dies, habe aber hier keinerlei erfahrung.
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