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Experten-Antwort

Ehemalige HO unterlagen

von Astrid09.11.2023 | 18:41
585 Ansichten
10 Antworten

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Hallo ich habe von 1984 bis 1989 bei der HO gearbeitet. Leider ist mein SV Ausweis weg. Kann mir jemand sagen wo die alten Unterlagen gelagert werden bzw. wenn könnte ich kontaktieren? Gerne als Email astrid3103@web.de Vielen Dank schon mal

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Astrid,

 

hier kann ich Ihnen leider keine Hoffnung machen. Die Aufbewahrungsfristen für die SV-Unterlagen der ehemaligen DDR sind bereits seit einigen Jahren verstrichen so dass entsprechende Archive - bei denen seinerzeit noch nachweisende Unterlagen erhältlich waren - inzwischen aufgelöst sind.

 

Wenn keine Nachweise über die zurückgelegten Beitragszeiten mehr vorhanden sind, können Sie diese allenfalls noch „glaubhaft machen“. Die Tatsache der Beschäftigung und Beitragszahlung muss dafür jedoch überwiegend wahrscheinlich sein. Hierzu können auch Zeugenaussagen oder eine eidesstattliche Versicherung vorgelegt werden. Prinzipiell werden für eine Glaubhaftmachung allerdings strenge Maßstäbe angelegt.

 

Letztlich kann ich Ihnen nur empfehlen, sich mit möglichst aussagekräftigen Unterlagen (z. B. Arbeitsverträgen o. ä.) und Zeugenerklärungen an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden und dort eine Kontenklärung zu veranlassen bzw. die Anerkennung der Beitragszeiten im Rahmen der Glaubhaftmachung zu beantragen.


 

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9 Antworten

HOam 09.11.2023 | 18:48
Wat issn HO?
...am 09.11.2023 | 18:50
Handelsorganisation, Einzelhandelskette der DDR https://de.wikipedia.org/wiki/Handelsorganisation
Abschlägeam 09.11.2023 | 19:02
Die Aufbewahrungsfristen für alte DDR Unterlagen sind längst abgelaufen, das ging auch seinerzeit zur Information der betroffenen Bürger durch alle Medien. Sie können allenfalls versuchen, Ihre Zeiten anhand irgendwelcher anderen Nachweise 'glaubhaft' zu machen. Vielleicht finden Sie hier noch irgend etwas hilfreiches: https://www.archivportal-d.de/item/XT3AGYNI6WWWH64IV5MKXMB6PWE4J… nicht unbedingt direkt auf der verlinkten Seite, aber vielleicht in dem Archiv :-)
Achimam 09.11.2023 | 19:17
Da gibt es niemanden (mehr), der da Unterlagen vorhält. Dafür sind Sie zu spät dran, aber es ging seinerzeit reichlich durch die Medien, dass die Aufbewahrungsfristen enden(2011). Die HO und deren Nachfolger Seka sind längst nicht mehr existent!
Maxam 09.11.2023 | 19:32
Einfacher als mit dem SV-Ausweis ging nun wirklich nicht, ein Sammelsurium aller relevanten Daten, Arbeitsstellen, Verdienste, Krankentage. Wer den verbummelt hat, hat unwiderruflich schlechte Karten. Stand darin nicht geschrieben, dass man ihn sorgsam aufbewahren soll? Seien Sie froh, dass es nur 5 Jahre sind, die dadurch fehlen!
Ultraam 10.11.2023 | 08:26
Haben Sie noch Lohnzettel oder Arbeitsverträge? Dann könnte die DRV die Zeit eventuell doch noch anerkennen, indem Pauschalentgelte zugrunde gelegt werden. Wenn auch das nicht mehr vorhanden ist, könnten Sie noch ehemalige Kollegen als Zeugen benennen oder eine eigene eidesstattliche Versicherung abgeben. Machen Sie die Zeiten auf jeden Fall erstmal gegenüber der DRV geltend.
Zitatam 10.11.2023 | 15:21
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
L. Sch.am 19.11.2023 | 21:12
Sollte zu DDR-Zeiten eine Mitgliedschaft im FDGB oder einer Partei bestanden haben und die Mitgliedsbücher sind noch vorhanden, können auch diese als 'Glaubhaftmachung* dienen. da Beiträge entsprechend Bruttoeinkommen zu zahlen waren, daraus die DRV diese Werte als Grundlage nehmen kann. Die offizielle Ablauffrist nach 3maliger Verlängerung war für alle Archive der 31.12.2011.
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