Hallo Astrid,
hier kann ich Ihnen leider keine Hoffnung machen. Die Aufbewahrungsfristen für die SV-Unterlagen der ehemaligen DDR sind bereits seit einigen Jahren verstrichen so dass entsprechende Archive - bei denen seinerzeit noch nachweisende Unterlagen erhältlich waren - inzwischen aufgelöst sind.
Wenn keine Nachweise über die zurückgelegten Beitragszeiten mehr vorhanden sind, können Sie diese allenfalls noch „glaubhaft machen“. Die Tatsache der Beschäftigung und Beitragszahlung muss dafür jedoch überwiegend wahrscheinlich sein. Hierzu können auch Zeugenaussagen oder eine eidesstattliche Versicherung vorgelegt werden. Prinzipiell werden für eine Glaubhaftmachung allerdings strenge Maßstäbe angelegt.
Letztlich kann ich Ihnen nur empfehlen, sich mit möglichst aussagekräftigen Unterlagen (z. B. Arbeitsverträgen o. ä.) und Zeugenerklärungen an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden und dort eine Kontenklärung zu veranlassen bzw. die Anerkennung der Beitragszeiten im Rahmen der Glaubhaftmachung zu beantragen.