Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenWenn eine gültige Ehe bestanden hat, hat der Überlebende zunächst mal einen Rentenanspruch auf Hinterbliebenenrente, sofern die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ob die Antragsstellung dann "problemlos" verläuft, hängt davon ab wo der Überlebende wohnt. Es gibt sicher Regionen in dieser Welt aus denen es schon mühsam ist die DRV überhaupt zu erreichen.
Im Vorfeld nein.
Beim Antrag auf Hinterbliebenenrente muss gegenüber der (Behörde) DRV natürlich nachgewiesen werden, dass eine (gültige) Ehe bestanden hat.
Haben Sie Zweifel daran ob eine im Ausland geschlossene Ehe nach deutschem Recht gültig ist, sollten Sie sich bei einem Standesamt erkundigen.
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