Ohne Sterbeurkunde gibt's keine Witwenrente, so viel vorweg.
Und auch wenn die Angabe fehlt, der Mann ist/war Deutscher? Denn nur dann kommt eine Witwenrente aus D überhaupt in Betracht.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann noch beantragt werden, steht dann alles in der unten verlinkten Broschüre.
Es müsste dann nachgewiesen werden dass zum Zeitpunkt des Todes die Dame noch rechtgültig mit diesem Mann verheiratet war.
Aber erst einmal müsste Sie an eine Sterbeurkunde kommen, so denn er tatsächlich verstorben ist.
Aber auch da würde die DRV ggfs. helfen, denn dort werden Sterbefälle auch gemeldet.
Es führt kein Weg dran vorbei, in einem Forum ist dies nicht abschließend zu klären.
Sofern aber irgendeine letzte Adresse (in D) bekannt ist, vollständiger Name und Geburtsdatum, weiß die DRV (nicht das Forum!!! keine persönlichen Daten angeben) dann damit etwas anzufangen.
Die Kontaktadressen der DVR in D finden Sie hier
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/…
Sie werden vermutlich eine Vollmacht benötigen, um mit der DRV Kontakt aufnehmen zu können.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/…
Aber auch die Deutsche Botschaft wäre wohl ein möglicher Kontakt:
https://santo-domingo.diplo.de/do-de/service/-/2013560
hier noch Infos zur Witwenrente überhaupt:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemei…