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Experten-Antwort

Eheschließung 2007, besteht ein Anspruch auf Witwenrente

von Übersetzer24.05.2024 | 20:18
307 Ansichten
2 Antworten

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Ich bin Übersetzer in der Dominikanischen Republik. Ich wurde gerade von einer möglichen Kundin kontaktiert, die 2007 in der Dominikanischen Republik geheiratet hat und etwa 2014 den Kontakt zu ihrem Ehemann verloren hat. Sie hat es auf Krankheit /Tod zurückgeführt und nach ein paar erfolglosen Versuchen der Kontaktaufnahme auf sich beruhen lassen. Vor 2 Wochen hat sie erfahren, dass in Deutschland Witwenrente existiert und hat mich als Übersetzer engagiert. Die Ehe wurde in der Dominikanischen Republik geschlossen und wahrscheinlich nie in Deutschland registriert. Frage 1: kann die Kundin immer noch Witwenrente beantragen? Frage2: erlischt der Anspruch auf Witwenrente, wenn man ihn nicht stellt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Übersetzer (traductor),

 

Ihre Klientin kann einen solchen Antrag auch noch nach Jahren stellen. Sie muss ihn aber begründen und ihrem Rentenversicherungsträger die Anspruchsberechtigung nachweisen. Im konkreten Fall wäre das Zustandekommen einer rechtsgültigen Ehe nachzuweisen. Dabei ist der Ort der Eheschließung weniger maßgeblich als die Erfüllung der Vorschriften in Art. 13 EGBGB. Wie User hier im Forum auch bereits zutreffend angemerkt haben ist zudem der Tod des Versicherten mittels einer Sterbeurkunde nachzuweisen. Ein solcher Anspruch, wenn er besteht, erlischt nur, wenn die Witwe wieder heiratet oder selbst verstirbt.

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1 Antworten

gut überlegenam 24.05.2024 | 20:37
Ohne Sterbeurkunde gibt's keine Witwenrente, so viel vorweg. Und auch wenn die Angabe fehlt, der Mann ist/war Deutscher? Denn nur dann kommt eine Witwenrente aus D überhaupt in Betracht. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann noch beantragt werden, steht dann alles in der unten verlinkten Broschüre. Es müsste dann nachgewiesen werden dass zum Zeitpunkt des Todes die Dame noch rechtgültig mit diesem Mann verheiratet war. Aber erst einmal müsste Sie an eine Sterbeurkunde kommen, so denn er tatsächlich verstorben ist. Aber auch da würde die DRV ggfs. helfen, denn dort werden Sterbefälle auch gemeldet. Es führt kein Weg dran vorbei, in einem Forum ist dies nicht abschließend zu klären. Sofern aber irgendeine letzte Adresse (in D) bekannt ist, vollständiger Name und Geburtsdatum, weiß die DRV (nicht das Forum!!! keine persönlichen Daten angeben) dann damit etwas anzufangen. Die Kontaktadressen der DVR in D finden Sie hier https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/… Sie werden vermutlich eine Vollmacht benötigen, um mit der DRV Kontakt aufnehmen zu können. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… Aber auch die Deutsche Botschaft wäre wohl ein möglicher Kontakt: https://santo-domingo.diplo.de/do-de/service/-/2013560 hier noch Infos zur Witwenrente überhaupt: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemei…
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