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Experten-Antwort

Ehrenamt bei EMR

von Jenny19.05.2021 | 00:41
153 Ansichten
3 Antworten
Ist es möglich, beim Bezug einer vollen EMR , zwei verschiedene Ehrenämter auszuüben? Die Zeitgrenze wird eingehalten und überschreitet 2,5 Stunden pro Einsatztag nicht. Ein Ehrenamt würde einmal wöchentlich stattfinden. Das andere zwei mal. Eigentlich dürfte das kein Problem sein. Aber ich habe doch etwas Sorge meine EMR zu gefährden, weil es sich um zwei verschiedene Ehrenämter handelt.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.05.2021 | 12:23

Hallo User Jenny,

auf jeden Fall müssen Sie Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger melden, dass Sie diese Ehrenämter ausüben. Auch wenn die Erwerbsminderung weiterhin vorliegt, nach Prüfung durch den Amtsarzt der Deutschen Rentenversicherung, muss die Verwaltungsseite prüfen, ob anrechenbares Einkommen vorliegt, wenn Sie eine Aufwandsentschädigung erhalten.

2 Antworten

Ratlosam 19.05.2021 | 14:00
Verstehe ich ihre Antwort richtig, dass in diesem Fall die EMR automatisch noch einmal durch den Amtsarzt geprüft wird?
Priorität am 19.05.2021 | 14:12
Jede Aufnahme einer Beschäftigung wird letztlich zu bewerten sein, auch medizinisch und das kann eben nur ein Arzt. Auch wenn es sich „bloß“ um Ehrenämter handelt, bedeutet das ja nicht dass man nichts tut. Man erhält nur keine Vergütung sondern maximal eine Aufwandsentschädigung. Wenn Sie vorher gewisse Einschränkungen angegeben haben die sich mit der nun aufgenommenen Beschäftigung beißen, wird das bewertet werden. Wenn Sie vorher bettlägerig waren als Extremfall und nun ehrenamtlich Fußballtrainer sind, hat sich ja was verändert. Ob dann immer noch eine volle EM vorliegt oder nicht ist ja damit nicht gesagt.
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