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Ehrenamt bei Erwerbsminderungsrente

von Anna08.11.2019 | 10:50
104 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, muss man ein Ehrenamt, welches man übernehmen möchte und unentgeltlich ist, der DRV mitteilen? Vielen Dank für eure Antworten.

8 Antworten

Besserwisseram 08.11.2019 | 10:59
Nein, das brauchen Sie nicht melden.
Annaam 08.11.2019 | 11:06
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Sicheram 08.11.2019 | 12:17
Ja, auf jeden Fall!
Annaam 08.11.2019 | 13:42
Ups.... Nun habe ich zwei völlig verschiedene Antworten. Am besten, beim DRV melden, dann liegt man wohl immer richtig.
-am 08.11.2019 | 14:32
Hallo Anna, ja- am besten Sie setzen sich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung. Er kann Ihnen dann sagen, ob er weitere Angaben oder Unterlagen benötigt. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Besserwisseram 08.11.2019 | 14:33
Guten Tag, muss man ein Ehrenamt, welches man übernehmen möchte und unentgeltlich ist, der DRV mitteilen? Vielen Dank für eure Antworten.
Ja, auf jeden Fall![/quote Quatsch, warum sollte das gemeldet werden? Das interessiert die Rentenversicherung genau so wenig, als wenn in China ein Sack Reis umfällt
MA-Rentenprüfdienstam 08.11.2019 | 15:44
Zitat von Besserwisser anzeigenausblenden
Damit geprüft werden kann, ob noch eine rentenrelevante Erwerbsminderung vorliegt. Sie sollten sich besser "Ahnungsloser" nennen als "Besserwisser"!
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