Hallo,
zur Höhe der Ehrenamtspauschale, bis wohin steuerfrei (nicht anzurechnendes Einkommen), darüber hinaus nicht mehr steuerfrei (dann auch anzurechnendes Einkommen), möchte ich auf die Voreinträge verweisen.
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Hallo,
zur Höhe der Ehrenamtspauschale, bis wohin steuerfrei (nicht anzurechnendes Einkommen), darüber hinaus nicht mehr steuerfrei (dann auch anzurechnendes Einkommen), möchte ich auf die Voreinträge verweisen.
Es geht bei dem Hinweis von Anna nicht um die Höhe des Hinzuverdienstes, sondern um die Arbeitszeit. Wenn es sich um eine volle EM-Rente handelt, so wird angenommen, dass die Vers. nur noch unter 3 Stunden täglich arbeiten kann. Sollten Minijob und Ehrenamt zu einer Beschäftigung von täglich 3 und mehr Stunden führen, könnte das ein Indiz für eine nicht mehr vorliegende Erwerbsminderung sein und zu einer gesundheitlichen Prüfung durch den Rententräger führen. Daher Vorsicht und Achtung: Jegliche Beschäftigung ist dem Rententräger mitzuteilen!Ich würde aber darauf achten, dass die Summe der Stunden für den Minijob und das Ehrenamt den Gegebenheiten der Restleistungsfähigkeit der vollen EMR entspricht. So wie ich es verstanden habe , gilt auch ehrenamtliche Arbeit als Arbeit, die von der RV berücksichtigt wird. Das leuchtet mir auch ein. AnnaDas denke ich nicht! Es kann ja nicht im Sinne der DRV sein, dass man nun die restliche Lebenszeit mit Däumchen drehen verbringt. Sehe ich auch so, so lange die Aufwandsentschädigung steuerfrei-> keine Anrechnung.
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