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eigene Pension +Witwenrente + Einmalzahlung Betriebsrente meines verstorbenen Mannes

von mini13.10.2018 | 17:28
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo zusammen, mein Mann ist im März verstorben und ich erhalte neben meiner eigenen Pension eine Witwenrente, die aufgrund meiner Pension schon gekürzt wurde. Ich habe nun aber auch Anspruch auf Betriebsrente meines Mannes, wahlweise monatlich, habe ich mir schon durchgerechnet, in 12 Jahresraten oder als einmalige Zahlung. Ich tendiere zu letzterem, wobei mit Steuerklasse 6 auch nicht mehr viel übrig bleibt , aber wer weiß, wie lange ich noch lebe. Wie wird das nun angerechnet, hochgerechnet auf die nächsten Monate/Jahre und ich erhalte keine Witwenrente mehr ? Ich bin privat versichert und erhalte einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Über hilfreiche Informationen würde ich mich freuen, bin derzeit mit der Materie etwas überfordert und finde auch im Internet keine Hilfe. Guß mini

7 Antworten

memyselfam 15.10.2018 | 08:11
Verstehe ich das richtig, du und dein verstorbener mann erhalten/erhielten pensionen? Waren also Beamte, dann hat die Frage doch nichts mit der DRV zu tun. Genausowenig, wie eine Betriebsrente. Aber vielleicht habe ich auch was falsch verstanden
-am 15.10.2018 | 08:30
Hallo mini, wenn ich Ihre Frage richtig verstehe, dann hat Ihr verstorbener Mann den Betriebsrentenanspruch "erarbeitet" und Sie erhalten aus diesem Anspruch sozusagen eine Hinterbliebenenrente. In dem Fall wird die Betriebsrente überhaupt nicht auf die Witwenrente angerechnet, weil es sich um einen sog. abgeleiteten Anspruch handelt. Nur eigenes, "selbst erworbenes" Einkommen wird auf die Witwenrente angerechnet. Anders wäre es, wenn es sich um Ihre eigenen Betriebsrentenansprüche handelt. Außerdem wäre entscheidend, ob altes oder neues Hinterbliebenenrentenrecht anzuwenden ist: Angerechnet würde nur bei neuem Hinterbliebenenrentenrecht, also Heirat ab 2002 oder beide Ehepartner sind nach dem 01.01.1962 geboren. In diesem Fall wäre es auch egal, ob Sie die Betriebsrente als monatliche Zahlung oder als Abfindung in einer Summe erhalten würden; bei einer Abfindung würde trotzdem fiktiv der monatliche Zahlbetrag zugrunde gelegt.
Manuelam 15.10.2018 | 08:25
Hallo! Leistungen wegen Todes werden von der Rentenversicherung nicht gegenseitig angerechnet, d.h. eine betriebliche Witwenrente würde nicht auf die gesetzliche Witwenrente angerechnet. Gruß Manuel
miniam 15.10.2018 | 11:55
Liebes Experten- Team, vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ja, es ist eine "erarbeitete" Betriebsrente meines verstorbenen Mannes und für mich gilt noch "altes" Recht. mini
-am 15.10.2018 | 14:11
Zitat von Ge-litten anzeigenausblenden
Hallo Ge-litten, in dem oben geschilderten Fall ging es um die E i n k o m m e n s anrechnung bei Hinterbliebenenrenten (§ 97 SGB VI). Hierbei kann es auch zu einer Anrechnung von Betriebsrenten kommen. Bei einer Erwerbsminderungsrente oder vorgezogenen Altersrente geht es um die Anrechnung von H i n zu v e r d i e n s t aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit (§ 96a SGB VI). Hierbei wird nur Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen oder ggf. auch Sozialleistungen wie Krankengeld als Hinzuverdienst berücksichtigt. Die Betriebsrente ist kein Hinzuverdienst. Es handelt sich um unterschiedliche Anrechnungsvorschriften für unterschiedliche Rentenarten, bitte nicht verwechseln.
Ge-littenam 15.10.2018 | 13:28
Der Rentenberater unseres Unternehmen sagte mir das erarbeitete Betriebsrente nicht angerechnet wird. Ich habe wohl auch einen Anspruch auf eine einmalige Zahlung eines 5stelligen Betrages oder alternativ eine Jahreszählung über 7 Jahre. Meine befristete Vollerwerbsminderungsrente läuft 2020 aus. Desweiteren bekomme ich noch eine monatliche Betriebsrente und habe auch eine Private Rentenversicherung abgeschlossen. Die Rente der DRV ist 650€-700€ unter meinem Nettolohn von den Sonderzahlungen mal abgesehen aber so komme ich über die Runden und kann mich um meine Gesundung kümmern. Verstehe ich das richtig das diese Betriebrente (Einmalzahlung) doch unter die Hinzuverdienstgrenze fällt?
Ge-littenam 15.10.2018 | 14:28
Ich habe die Frage von Mini gelesen dabei kam mir spontan die Frage ob meine Informationen bezüglich meiner Thematik richtig sind. Da der Unternehmensrentenberater im November erst wieder bei uns eine Sprechstunde abhält und ich da einen Klinikaufenthalt habe bedankte ich mich recht herzlich für die Antwort!
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