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Experten-Antwort

eigene Rente und Witwenpension - wo wird angerechnet

von frieder17.09.2018 | 17:23
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12 Antworten

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Rentner erhält eigene Rente Ehefrau erhält eigene Versorgungsbezüge aus früherem Beamtenverhältnis. Die Ehefrau stirbt. Jetzt hat der Rentner Anspruch auf seine eigene Rente und auf Witwergeld. Aber wo wird angerechnet? Die Besoldungsstelle, die das Witwengeld zahlt, verrechnet nach eigener Aussage nichts. Bei der DRV habe ich telefonisch keine klare Auskunft erhalten. Es wurde etwas von 845€ Freibetrag in den Raum gestellt. Meines Wissens kann dies aber nicht sein, da nach Auskunft eines freien Beraters das frühere Ruhegehalt der Frau die Obergrenze darstellen soll? Deshalb zunächst nur die Frage: Wer rechnet an bzw. welche Leistung wird ggf. gekürzt. Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo frieder,

hier können wir nur Aussagen zur Versichertenrente machen.

Die Altersrente wird nicht gekürzt.

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11 Antworten

Klugpuperam 17.09.2018 | 19:05
Die Versichertenrente wird nicht gekürzt. Mehr kann die Rentenversicherung nicht zu dem Sachverhalt beitragen.
KPJMKam 17.09.2018 | 19:42
Hallo. Es ist so wie die Aussage der Besoldungsstelle. Eigene Renten werden nicht bei dem Witwengeld angerechnet. Im BeamtVG §55 Abs 3.2
friederam 17.09.2018 | 19:45
Danke. Das ist genau mein Dilemma. Besoldungsstelle kürzt nicht. DRV kürzt nicht. Wem glauben. Ich werde morgen nochmals bei der Besoldungsstelle nachfragen. Die sagt, sie verrechnen/kürzen nur, wenn der Ehemann stirbt und die Ehefrau (frühere Beamtin) jetzt Witwenrente bekommt. Irgendwie auch logisch.
friederam 17.09.2018 | 19:50
Hallo KPJMK, deinen Beitrag habe ich zu spät gesehen. O.k. In § 55 Abs.3 Nr. 2 ist deine Aussage schwarz auf weiß belegt.
W*lfgangam 17.09.2018 | 20:57
Hallo frieder, die eigene Rente des überlebenden Rentners wird nicht gekürzt. Die Witwerpension wird auch ohne Kürzung in Höhe von 60 % ("bei altem Recht") ausgezahlt: https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__55.html (Abs. 3 Ziff. 2) Anders sieht es aus, wenn die Ehe erst nach Erreichen einer Altersvollpension geschlossen worden ist - der Unterhaltsbeitrag kann dann gegen Null gehen. Nebenbei, die eigene Versorgungsdienststelle klärt über die möglichen künftigen Leistungen an den hinterbliebene Beamten und deren nicht/anrechenbares Einkommen auf, die DRV ist hier der falsche Ansprechpartner - das mit dem Freibetrag von 845 EUR gilt nur, wenn eine Witwerrente oder Witwenrente bezogen werden würden, dann ist die (pauschalierte Netto-)Pension des überlebenden Ehegatten im Rahmen dieses Freibetrags zu bewerten/führt zur Kürzungen bei der gesetzlichen Hinterbliebenenrente. Gruß w.
friederam 17.09.2018 | 21:28
Hallo W*lfgang, klingt alles logisch. Bin eigentlich davon ausgegangen, dass für die Summe beider Bezüge als Obergrenze die volle Versorgungsbezüge der verstorbenen Beamtin gelten. Werden Sie überschritten, wird der übersteigende Betrag gekürzt. Diese Grenze kann nur die Besoldungsstelle kennen. Dass aber dort nicht gekürzt wird, ist ja auch schwarz auf weiß zu lesen. Von meiner Vorstellung werde ich mich jetzt doch verabschieden. Danke. Frieder
Rudolf Heemannam 29.09.2019 | 07:49
Hallo, meine Frau bezieht Vollrente nach 40 Arbeitsjahren als Angestellte. Ich bin seit 40 Jahren Beamter, beziehe Pension seit 6 Jahren. Verheiratet sind wir seit 38 Jahren. Wenn ich sterbe, was erhält meine Frau von meiner Pension und: Wird ihre Rente durch den Erhalt der Pensionsteile durch Anrechnungen gekürzt? Viele Grüße Rudolf Heemann
DRVam 29.09.2019 | 09:33
Zitat von Rudolf Heemann anzeigenausblenden
Was die Witwenansprüche aus Ihrer Pension angeht, erfragen Sie bitte bei Ihrer pensionszahlenden Stelle. Die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung Ihrer Frau wird nicht durch die Witwenpension gekürzt. Es ist im Übrigen nicht gut, sich an einen alten Thread zu hängen. Besser ist es ein eigenes neues Thema zu eröffnen.
Meinung?am 29.09.2019 | 10:00
Es ist eben nur eine „Meinung“. Letztendlich bekommen Sie eine rechtssichere Information bezüglich der Witwenpension nur von Ihrem Dienstherrn.
Meine Meinungam 29.09.2019 | 09:47
Hallo. Ihre Frau erhällt 60% von Ihrem Ruhegehalt als Witwengeld. Ihre eigene Rente wird nicht auf das Witwengeld angerechnet. Das Witwengeld und die eigene Rente wird auch nicht gekürzt.
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