Hallo Gisela,
durch den Verzicht auf die Versicheungsfreiheit in Ihrem Minijob und der damit verbundenen Aufstockung erwerben Sie Anwartschaften (Entgeltpunkte und Wartezeitmonate) für Ihre eigene spätere Rente. Auf den Status der Krankenversicherung(Familienversicherung) kommt es hierbei nicht an. Weil der Verdienst aus einem Minijob bis 400 € eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht ausschließt haben Sie zu Recht von Ihrer Krankenkasse eine Karte für die Familienversicherung bekommen.