Mit Thailand besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Damit liegt weder eine Gebiets- noch eine Personengleichstellung vor.
Ausländer im Ausland erhalten nach derzeitigem Rechtsstand die Rente aus deutschen Zeiten zu 70 %.
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Mit Thailand besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Damit liegt weder eine Gebiets- noch eine Personengleichstellung vor.
Ausländer im Ausland erhalten nach derzeitigem Rechtsstand die Rente aus deutschen Zeiten zu 70 %.
Die Aussage von Realist stimmt.
Thailändische Staatsangehörige sind in Deutschland nicht zur freiwilligen Versicherung berechtigt, falls sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Thailand haben. Sie können sich daher ihre zur deutschen Rentenversicherung gezahlten Beiträge auf Antrag erstatten lassen, wenn seit dem Ausscheiden aus der letzten Versicherungspflicht 24 Kalendermonate abgelaufen sind und nicht erneut Versicherungspflicht eingetreten ist. Die Beiträge werden dabei in der Höhe erstattet, in der der jeweilige Versicherte sie getragen hat.
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