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Experten-Antwort

Eigenkündigung bei befristeter Rente möglich?

von Lestat18.07.2017 | 19:49
652 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, meine Erwerbsminderungsrente wurde nun zum dritten Mal verlängert. Darüber bin ich froh. Gern würde ich mein ruhendes Arbeitsverhältnis kündigen, da es mir psychisch Druck macht, falls die nächste Verlängerung nicht klappt- dort wieder hin zu müssen. Darf ich das? Ist eine Beschäftigung im ÖD. Bin schwerbehindert, der AG kann mir nicht kündigen. Möchte diesen Druck einfach weg haben, da Mobbing ein großes Thema war und ist, zum Beispiel bekomme ich erst Wochen nach meinen Mitteilungen Antworten usw. Möchte das los sein. LG Lestat

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.07.2017 | 10:47

Ob- und unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitsvertrag aufgelöst werden kann, sind arbeitsrechtliche Fragen, die in diesem Forum nicht beantwortet werden können.

9 Antworten

Schorscham 18.07.2017 | 20:09
Es steht Ihnen jederzeit frei, Ihr Arbeitsverhältnis zu kündigen. Wenn Sie ohnehin nicht mehr an Ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren wollen, sollten Sie nicht mehr länger zögern. MfG
Lestatam 18.07.2017 | 20:24
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Das beruhigt mich. Ich dachte, ich dürfte bei ruhendem Arbeitsverhältnis als schwerbehinderter auch nicht kündigen, nur mit Integratiionsamt. Und das stehe ich nicht durch, dieses hin und her. LG
KSCam 18.07.2017 | 20:29
Natürlich dürfen Sie kündigen. Es wäre ja noch schöner wenn ein freier Mensch sein Arbeitsverhältnis nicht aufgeben dürfte wenn er das will. Da brauchen Sie sich wirklich keine Sorgen machen. LG
Schorscham 18.07.2017 | 20:31
Das Integrationsamt muss nur dann zustimmen, wenn der Arbeitgeber einen schwerbehinderten Mitarbeiter entlassen möchte. Probleme könnte es eventuell dann geben, wenn Ihre EM-Rente irgendwann nicht mehr weiterbewilligt wird und Sie eventuelle Arbeitslosengeldansprüche bei der Arbeitsagentur geltend machen würden. Aber als langjährige EM-Renten-Bezieher dürfte man ohnehin keine (nennenswerten) Arbeitslosengeldansprüche haben. MfG
W*lfgangam 18.07.2017 | 20:36
Hallo Lestat, bedenken Sie das wirklich gut, sich dieses 'Rückkehrrecht' abzuschneiden, falls die EM nicht mehr weiter bewilligt werden sollte. AG ändern sich/Personen ändern sich - kommen und gehen, und dann ist vielleicht auch ein anderes Betriebsklima nach vielen Jahren des Aussetzen da. Und da Sie nun die 3. Verlängerung haben (ich schätze, nur eine 'Arbeitsmarktrente'?!), kann dass natürlich so weiter bis zur Altersrente gehen - es ist kein Nachteil, das ruhende Arbeitsverhältnis fortzuführen ...kündigen können Sie dann immer noch, wenn der nächste Weiterbewilligungsantrag abgelehnt werden sollte. Dann haben Sie allerdings das Problem, grad keinen AG zu haben, der Sie auffängt, wieder eingliedern muss, und vom 'Arbeitsamt' dürften Sie dann eine Sperrfrist erwarten ...da hängt dann noch einiges mehr dran, wenn Sie allein/nicht allein leben/dazu sind dann weitere Beratungsgespräche notwendig, wenn dieser Fall absehbar ist. Suchen Sie daher zwingend Ihr örtliches Versicherungsamt/Rathaus auf, das Ihnen alle Folgeaspekte Ihrer Absicht/Eigenkündigung aus Gesamtsozialversicherung näher bringt ...und vielleicht auch intern einen Draht/ÖD-AG zur PA hat/da vermitteln kann. Gruß w.
Lestatam 18.07.2017 | 20:38
Danke KSC und Schorsch! Denke, irgendwann wird eine Entfristung erfolgen, da meine Erkrankung leider nicht heilbar ist. Dann werde ich das bald in Angriff nehmen.... sobald ich die Kraft dafür habe. Es wird ja dann noch etwas stressig. Achso, ich hab hier gelesen, dass dann eventuell Urlaubsabgeltung erfolgt und dies auf die Rente angerechnet wird - muss man da was beachten? Wenn es sich ausgleicht, isses ja ok, aber Minus zu machen, wäre fatal :-( LG
Lestatam 18.07.2017 | 20:44
Zitat von W*lfgang anzeigen
hallo W*lfgang danke für die ausführliche Information...hmmm dann is das doch etwas kniffelig. Meine Diagnosen sind nicht heilbar. Die Befristung erfolgt wohl aufgrund meines Alters. Es stimmt schon, dass Personen wechseln, aber im ÖD eher weniger. Ich wurde aufgrund meiner Erkrankung von vielen Menschen dort gemoppt. Wenn man anders ist, passt dies nicht in den Rahmen. Ich hatte mich auch gegen die Rente gewehrt und wurde vom AG zum ärztlichen Dienst geschickt und dieser, sowie Integrationsamt und AG beföderten mich sozusagen in die Rente. Würde gern arbeiten - aber habe nun nach einigen Jahren eingesehen, dass ich es nicht mehr kann, leider. Aber am besten informiere ich mich im Rathaus. Benötige eh Infos über Haushaltshilfe oder ähnliches. Denn eigene Versuche scheiterten, jemanden zu finden. LG Lestat Darf ich das? Ist eine Beschäftigung im ÖD. Bin schwerbehindert, der AG kann mir nicht kündigen.
Hallo Lestat, bedenken Sie das wirklich gut, sich dieses 'Rückkehrrecht' abzuschneiden, falls die EM nicht mehr weiter bewilligt werden sollte. AG ändern sich/Personen ändern sich - kommen und gehen, und dann ist vielleicht auch ein anderes Betriebsklima nach vielen Jahren des Aussetzen da. Und da Sie nun die 3. Verlängerung haben (ich schätze, nur eine 'Arbeitsmarktrente'?!), kann dass natürlich so weiter bis zur Altersrente gehen - es ist kein Nachteil, das ruhende Arbeitsverhältnis fortzuführen ...kündigen können Sie dann immer noch, wenn der nächste Weiterbewilligungsantrag abgelehnt werden sollte. Dann haben Sie allerdings das Problem, grad keinen AG zu haben, der Sie auffängt, wieder eingliedern muss, und vom 'Arbeitsamt' dürften Sie dann eine Sperrfrist erwarten ...da hängt dann noch einiges mehr dran, wenn Sie allein/nicht allein leben/dazu sind dann weitere Beratungsgespräche notwendig, wenn dieser Fall absehbar ist. Suchen Sie daher zwingend Ihr örtliches Versicherungsamt/Rathaus auf, das Ihnen alle Folgeaspekte Ihrer Absicht/Eigenkündigung aus Gesamtsozialversicherung näher bringt ...und vielleicht auch intern einen Draht/ÖD-AG zur PA hat/da vermitteln kann. Gruß w.
Hannesam 18.07.2017 | 22:10
Also wenn diese Abgeltung unter 6300 Euro ist und sie sonst keinen Hinzuverdienst erzielen haben sie nicht zu befürchten.....Das neue Flexirentengesetz gestattet ihnen Einnahmen von 6300.- im Jahr Alles Gute
Lestatam 19.07.2017 | 07:20
Vielen Dank für die zahlreiche Hilfe!
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