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Zur Experten-Antwort springenOb- und unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitsvertrag aufgelöst werden kann, sind arbeitsrechtliche Fragen, die in diesem Forum nicht beantwortet werden können.
hallo W*lfgang danke für die ausführliche Information...hmmm dann is das doch etwas kniffelig. Meine Diagnosen sind nicht heilbar. Die Befristung erfolgt wohl aufgrund meines Alters. Es stimmt schon, dass Personen wechseln, aber im ÖD eher weniger. Ich wurde aufgrund meiner Erkrankung von vielen Menschen dort gemoppt. Wenn man anders ist, passt dies nicht in den Rahmen. Ich hatte mich auch gegen die Rente gewehrt und wurde vom AG zum ärztlichen Dienst geschickt und dieser, sowie Integrationsamt und AG beföderten mich sozusagen in die Rente. Würde gern arbeiten - aber habe nun nach einigen Jahren eingesehen, dass ich es nicht mehr kann, leider. Aber am besten informiere ich mich im Rathaus. Benötige eh Infos über Haushaltshilfe oder ähnliches. Denn eigene Versuche scheiterten, jemanden zu finden. LG Lestat Darf ich das? Ist eine Beschäftigung im ÖD. Bin schwerbehindert, der AG kann mir nicht kündigen.Hallo Lestat, bedenken Sie das wirklich gut, sich dieses 'Rückkehrrecht' abzuschneiden, falls die EM nicht mehr weiter bewilligt werden sollte. AG ändern sich/Personen ändern sich - kommen und gehen, und dann ist vielleicht auch ein anderes Betriebsklima nach vielen Jahren des Aussetzen da. Und da Sie nun die 3. Verlängerung haben (ich schätze, nur eine 'Arbeitsmarktrente'?!), kann dass natürlich so weiter bis zur Altersrente gehen - es ist kein Nachteil, das ruhende Arbeitsverhältnis fortzuführen ...kündigen können Sie dann immer noch, wenn der nächste Weiterbewilligungsantrag abgelehnt werden sollte. Dann haben Sie allerdings das Problem, grad keinen AG zu haben, der Sie auffängt, wieder eingliedern muss, und vom 'Arbeitsamt' dürften Sie dann eine Sperrfrist erwarten ...da hängt dann noch einiges mehr dran, wenn Sie allein/nicht allein leben/dazu sind dann weitere Beratungsgespräche notwendig, wenn dieser Fall absehbar ist. Suchen Sie daher zwingend Ihr örtliches Versicherungsamt/Rathaus auf, das Ihnen alle Folgeaspekte Ihrer Absicht/Eigenkündigung aus Gesamtsozialversicherung näher bringt ...und vielleicht auch intern einen Draht/ÖD-AG zur PA hat/da vermitteln kann. Gruß w.
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