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Eigenkündigung während Krankengeldbezug!Probleme bei ALG1?

von herbertlein06.11.2008 | 14:04
2991 Ansichten
4 Antworten

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Hallo! Ich hoffe, ich bin in diesem Forum richtig. Ich befinde mich seit 9 Monaten im Krankenstand. Beziehe Krankengeld. Mein AG hat mich nicht gekündigt, doch sehe ich dort keine Zukunft mehr. Was passiert, wenn: -mir mein AG während des Krankengeldbezuges kündigt und das Krankengeld dann ausläuft? -ich selbst aus gesundheitlichen Gründen (mit Attest vom Arzt) kündige und mein Krankengeld ausläuft? Bekomme ich dann Probleme von der Kasse? vom Arbeitsamt? vom Rententräger? PS: Eine Wiedereingliederung habe ich schon erfolglos hinter mir. Für die Rente bin ich zu jung (37). Umschulung sinnlos (bin Angestellter). Habe neben Rheuma auch starke psychische Probleme. Danke herbert

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn Sie selbst kündigen, werden Sie Probleme mit der Agentur für Arbeit dahingehend bekommen, dass Sie mit einer Sperrzeit rechnen müssen. Weil Sie die Arbeitslosigkeit selbst verschuldet haben, wird die Agentur für Arbeit für eine bestimmte Zeit die Leistung verweigern.

3 Antworten

Realistam 06.11.2008 | 14:25
"Für die Rente zu jung, Umschulung sinnlos?" Ja was wollen Sie denn dann? Wenn Sie selber kündigen, gibt es garantiert Ärger mit dem Arbeitsamt. Warum wollen Sie sich das antun?
Corlettoam 06.11.2008 | 15:36
Auch mir ist nicht klar, was SIE eigentlich wollen. Kündigen Sie aber keinesfalls SELBST ihr Arbeitsverhältnis ! Sollten Sie dies dennoch tun , gibt es mit der Krankenkasse und der Rentenversicherung keine Probleme. Lediglich mit der Agentur für Arbeit könnte es Probleme geben, falls die Kündigungsfristen nicht eingehalten wurden, sonst auch nicht. Wenn Ihr Arbeitgeber SIE kündigt, können Sie entweder die Kündigung akzeptieren oder Kündigungschutzklage erheben , um eventuell eine Abfindungszahlung vor Gericht zu erwirken. Einfluss auf ihre Krankengeldzahlung oder die Rentenversicherung hat diese Variante aber ebenfalls nicht. Läuft das Krankengeld aus, stellen Sie entweder einen EM-Rentenantrag , melden sich bei der Agentur für Arbeit zwecks Bezuges von ALG I oder arbeiten wieder !
Corlettoam 07.11.2008 | 08:58
Die Sperrzeiten bei der Agentur für Arbeit können Sie verhindern, indem Sie zum einen ein ärztliches Attest ihres Arztes vorweisen , welches Ihnen die Kündigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer damit im direktem Zusammenhang stehenden Erkrankung empfiehlt und zum anderen , indem Sie die beabsichtigte Eigenkündigung VORHER mit der Agentur für Arbeit absprechen. Es könnte dann allerdings sein, das Sie der ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit untersuchen wird, um zu prüfen ob eine Eigenkündigung wirklich gerechtfertigt ist. Geben die dann aber grünes Licht, stände einer Eigenkündigung nichts mehr im Wege. Allerdings ist von einer Eigenkündigung eigentlich in jedem Falle - aus den bekannten Gründen - dringend abzuraten !
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