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Einbehalten der Hinterbliebenenrente

von Tine26.04.2007 | 13:19
2251 Ansichten
7 Antworten

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Dem Slogan der Deutschen Rentenversicherung kann ich so nicht zustimmen - zumindest in meinem Fall, glaub ich nicht, dass hier Generationen gesichert werden. Mein Mann verstarb am 3. August des vergangenen Jahres im Alter von 40 Jahren. Im September darauf stellte ich den Antrag auf Witwenrente - der Bescheid dazu kam im März dieses Jahres - niederschmetternd für mich - die Nachzahlung wird einbehalten - es sind diverse andere Ansprüche zu klären. Von einer Anweisung der lfd. Zahlung ab dem 01. April wurde abgesehen - warum weiß ich nicht - es steht im Bescheid nur, ich möchte Mitteilung darüber geben, ob ich zwischenzeitlich ein Konto eingerichtet habe. Mich interessiert - warum dauert die Überprüfung des Sachverhaltes solange und warum wurde von der lfd. Zahlung abgesehen - am fehlenden Konto kann es nicht nur liegen, es gibt viele Menschen, die über ein solches nicht verfügen? Die Bearbeitung allein dauerte bereits 6 Monate. Versuche direkt per Mail Kontakt mit der Rentenversicherung aufzunehmen schlugen fehl - ebenfalls die Kontaktaufnahme per Fax/Telefon. Wie lange wird die Bearbeitung der Rente sich noch hinziehen - was kann ich tun um noch un den "Genuss" der Zahlung zu kommen - Klagen? Dank im voraus für evtl. kompetente Antworten.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 27.04.2007 | 15:08

Beiden Einträgen ist zuzustimmen.

Der für Sie zuständige RV Träger kann und v.a. darf keine Rentenleistung einbehalten, wenn nicht anderweitige Ansprüche nicht vorrangig zu berücksichtigen sind.

Es könnte z.B. sein, dass noch Aufrechnung oder Verrechnungen etc. für die Rentenanwrtschaften Ihres verst. Ehemannes existieren, die auch bei der Hinterbliebenrente vorrangig berücksichtigt werden müssen.

Verbindlich abklären lässt sich dies aber nicht in einem anonymen Online Forum, sondern direkt mit dem für Sie zuständigen RV Träger. Dass Sie dort niemanden ereichen ist doch sehr unwahrscheinlich.

Außerdem können Sie sich an die Kontakstelle des für Sie zuständigen RV Trägers unter Angabe der Versicherungsnummer Ihres verstorbenen Ehemannes wenden und um ausführliche Klärung des Sachverhalts bitten. Sie werden dann auch eine Rückantwort bekommen.

MfG

6 Antworten

Antoniusam 26.04.2007 | 17:37
Dass die telefonische Kontaktaufnahme mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter "fehlgeschlagen" ist, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Haben Sie denn tatsächlich die in Ihrem Rentenbescheid angegebene Rufnummer Ihres Sachbearbeiters gewählt oder eine Sammelnummer ? Nach meinen persönlichen Erfahrungen sind die DRV - Mitarbeiter sehr hilfsbereit und freundlich. (Ausnahmen mag es natürlich auch geben !)
Reginaam 27.04.2007 | 00:21
Erst einmal mein Beileid zum Tode Ihres Ehemannes. Warum sich im konkreten Einzelfall ihr Verfahren so lange hingezogen hat, kann man ohne Kenntnisse natürlich nicht sagen. Es könnte jedoch daran liegen, dass ggf. das Rentenversicherungskonto noch geklärt werden mußte. Es ist ja ein Unterschied ob z.B. ein Altersrentenbezieher stirbt und eine Witwenrente beantragt wird oder wenn ein Versicherter ohne Rentenbezug stirbt. Hat der Versicherte selber schon eine Rente erhalten ist das Rentenkonto geklärt, in anderen Fällen kann es sein, dass es erst nach Eingang des Witwenrentenantrags geklärt werden konnte. Insofern der Tipp an alle Versicherte: Schon frühzeitig an die Kontenklärung denken. Zu den weiteren Sachverhalten: 1.) Nachzahlungen müssen eingehalten werden, wenn z.B. die Agentur für Arbeit, eine ARGE, eine Krankenkasse, das Sozialamt o.ä. zwischenzeitlich was geleistet hat. Das ganze wird dann im Rahmen eines Erstattungsanspruches verrechnet. 2.) Die fehlende aktuelle Auszahlung haben Sie an sich schon begründet - es wird sicherlich am fehlenden Konto liegen, denn die Rentenversicherung versucht so weit wie es geht immer auf Bankkonten zu überweisen, da andere Verfahren sehr kostspielig sind. Ich hoffe ich konnte etwas weiterhelfen. http://rente.wordpress.com/
-am 28.04.2007 | 00:03
Ich habe meine Glaskugel nach den Gründen für die Einbehaltung Ihrer Rente befragt, doch die wusste es leider auch nicht ... ... aber da gibt es auch noch das Servicetelefon und die Auskunfts- und Beratungsstellen. Die (Service-)Rufnummer(n) Ihres RV-Trägers finden Sie in dessen Internet-Angebot.
Tineam 01.05.2007 | 10:52
Herzlichen Dank für die kompetenten Antworten. Ein Laie hätte meine Frage nicht besser beantworten können - deswegen stellte ich diese auch im Expertenforum. Ich bin jetzt ein ganzes Stück weitergekommen - leider in die falsche Richtung - frei nach dem Motto: "Da steh ich nun, ich armer Tor! Und bin so klug als wie zuvor."
Antoniusam 01.05.2007 | 13:29
Was erwarten Sie denn noch ? Wenden Sie sich -ggf. schriftlich - direkt an Ihren zuständigen RV -Träger. Das ist doch wohl das Naheliegenste ! Hellsehen können selbst die schlauesten Forumsteilnehmer nicht ! Schönen Tag noch !
Tineam 01.05.2007 | 16:26
Was erwarte ich noch - "noch" gar nichts mehr - die Antworten waren doch sehr hilfreich - wirklich, bis auf eine aber vielleicht bekomme ich mal die Glaskugel ausgeliehen ...
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