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Experten-Antwort

Eine Ausbildung oder Umschulung zur Alltagsbetreuerin ist die im Rahmen der LTA möglich?

von Fee26.06.2021 | 17:00
380 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich hatte einmal eine LTA zu laufen bzw. es wurde mir einmal eine LTA genehmigt. Diese konnte ich dazumal aus gesundheitlichen Gründen nicht annehmen bzw. die ist ausgelaufen. Man sagte mir, das ich zu jeder Zeit und Stunde wieder eine neue LTA beantragen kann bei der DRV. Nun mittlerweile bin ich beim Jobcenter gelandet, aber ich möchte da weck. Über das JC möchte ich das nicht machen, da ich bei der DRV dann für diese Maßnahme Übergangsgeld bekomme. Nun habe ich nochmals Ambitionen einen neuen Antrag auf LTA zu stellen um da dann die Ausbildung/Umschulung zur Alltagsbetreuerin jetzt anzugehen. Das wollte ich ja schon vor Jahren machen, wo die LTA gelaufen ist. Aber da musste ich, wie gesagt, aus gesundheitlichen Gründen die verfallen lassen. Nun würde ich das wiederholen und jetzt das angehen, weil ich wieder gesundheitlich Genesen bin. Ist die Ausbildung zur Alltagsbetreuung überhaupt im Rahmen der DRV möglich? Und was für Leistungen erhält man da? Ich möchte weck vom Jobcenter und aus dem ALG-2-Bezug. Was und wer kann mir dazu etwas sagen. Bitte nur Vernünftige und Sachliche Antworten, Bitte. Gruß Fee

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fee,

der User "Siehe hier" hat Ihnen ja bereits einige Hinweise gegeben. Für eine abschließende Klärung können Sie sich gerne direkt an den Fachberater für Rehabilitation Ihres Rentenversicherungsträgers wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Siehe hieram 27.06.2021 | 08:21
Hallo Fee, selbstverständlich können Sie bei der DRV einen neuen Antrag auf LTA stellen. Ob dieser aber genehmigt wird, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Sie selbst meinen, dass es Ihnen gesundheitlich deutlich bereits besser geht bzw. Sie genesen sind. Eine LTA wird von der DRV aber nur genehmigt, wenn aus eben diesen gesundheitlichen Gründen die Erwerbsfähigkeit gefährdet oder bereits gemindert ist. Dabei kommt es zunächst nicht darauf an, auf was man sich umschulen lassen möchte, sondern ob überhaupt die Voraussetzungen vorliegen, dass die DRV zuständig wäre. Sofern doch noch gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, müssten diese bei einem Antrag bei der DRV nachgewiesen werden. Ansonsten ist die DRV für 'gesunde' Personen einfach nicht zuständig. Entsprechende Umschulungsmaßnahme werden aber vor allem auch vom Jobcenter bzw. der Agentur für Arbeit gefördert. Also sollten Sie nochmals eindringlich bei Ihrem zuständigen Vermittler dort hinterfragen, welche Möglichkeiten Ihnen dort geboten werden. Auch das Jobcenter ist daran interessiert, Sie wieder in den 'ersten Arbeitsmarkt' zu bringen und berücksichtigt ggfs. auch vorliegenden Einschränkungen. Hierbei steht Ihnen zu, dass Sie auch über andere mögliche Sozialleistungen informiert werden. Sie haben aber auch die Möglichkeit, zunächst selbst entsprechende Kurse zu recherchieren und diese dann beim Jobcenter zu beantragen. In Ihrem Fall also ('genesen' = gesund), scheint die DRV nicht (mehr) zuständig zu sein, und Sie müssen das Thema mit dem Jobcenter klären. Sofern Sie allerdings doch noch gesundheitliche Einschränkungen nachweisen können, stellen Sie einen Antrag bei der DRV und warten das Ergebnis ab. Viel Erfolg und alles Gute!
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