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Experten-Antwort

Eine Rente für Ehepaar - Steuern? Krankenversicherung?

von Sabrina2312.12.2013 | 16:47
2963 Ansichten
10 Antworten

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Hallo, mein Mann hat aus diversen Gründen (Migrationshintergrund, Krankheit) kaum Rentenansprüche (ist praktisch "Hausmann"). Lt. seiner Renteninformation wird er voraussichtlich nur € 90,- erhalten. Somit werden wir im Alter von meiner Rente leben müssen. Wie ist das dann mit der Versteuerung und der Krankenverisicherung, gibt es dort auch eine "gemeinsame Veranlagung" bzw. Familien-KV? Oder müssen wir womöglich doppelt zahlen? Danke für Hilfe! Sabrina

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

In der Krankenversicherung ist es maßgebend, wie ihr Mann vor dem Rentenbezug versichert war.

Dem Grunde nach ist man in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert (vgl. § 5 (1) Nr. 11 SGB V), unter der Voraussetzung, dass die Vorversicherungszeit erfüllt ist.

Hierbei sind von der im Rentenbescheid angegebenen Bruttorente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abzuführen.

Wird die Vorversicherungszeit nicht erfüllt kann ein Zuschuss zur Krankenversicherung beim Rentenversicherungsträger beantragt werden. Hierbei muss die Kranken- und Pflegeversicherung privat bei einem Versicherungsunternehmen durchgeführt werden.

Die Möglichkeit einer Familienversicherung besteht während eines Rentenbezuges nicht.

Bzgl. der Steuerveranlagung wäre es für Sie hilfreich, sich an das Finanzamt zu wenden.

Diese können Ihnen verlässlich eine Auskunft erteilen, ob Ihre Renten versteuert werden.

Die Besteuerung richtet sich danach, in welchem Jahr der Rentenbeginn liegt, nach dem Einkommenssteuerfreibetrag sowie nach weiteren Einkünften, die neben der Rente bezogen werden (Miete, Arbeitsentgelt...).

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Es ist grundsätzlich so wie oben beschrieben.

Nur bei Nichterfüllung der Vorversicherungszeit in der Krankenversicherung der Rentner und bei geringerem Einkommen (nicht mehr als 385€ mtl.) könnte unter Voraussetzungen, dass die weiteren Voraussetzung für die Familienversicherung erfüllt sind, diese in Betracht kommen.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Bei dem 2. Beitrag beziehe ich mich auf meinen ersten Beitrag (siehe Expertenantwort).

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

7 Antworten

W*lfgangam 12.12.2013 | 20:04
der Krankenverisicherung
Hallo Sabrina, Informationen zur Krankenversicherung der Rentner: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… Am Besten, Sie gehen mal in die nächste Beratungstelle der DRV oder auch ins nächste Rathaus/Versicherungsamt und lassen sich das erklären, was auf Sie/Ihren Mann zukommt. Gruß w.
W*lfgangam 12.12.2013 | 20:07
Der Link ist nach Kontrolle in meinem Brauser leider abgeschnitten, noch mal neu: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo…
Gigiam 13.12.2013 | 12:06
Warum sollte eine Familienversicherung während eines Rentenbezuges nicht möglich sein? Wenn die Einkünfte unterhalb des Grenzwertes für die Familienversicherung liegen kann natürlich eine Familienversicherung bestehen. Gigi
KPJMKam 13.12.2013 | 12:14
Hallo.Ich glaube bei unerreichter Vorversicherungszeit kann Ihr Mann als Rentner mit geringem Einkommen (bis 385 €) auch in die Familienversicherung.Steht auch so in der Broschüre der DRV Rentner und ihre KV S.24.
Katjaam 13.12.2013 | 14:12
Verständnisfrage: Von wem "oben" beschrieben? Katja
Konrad Schießlam 15.12.2013 | 11:08
Thema Krankenversicherung scheint ja ge- klärt zu sein.Übrigends neue Höchstgrenze bei der gesetzlichen Krankenversicherung ab 2014 monatlich 4050, 2013 gelten noch 3937,50 monatlich. Auch die Steuerfrage soll nicht zu kurz kommen, Vorausschau , ab 2040 voll steuerpflichtig. Im Jahr 2014 Rentenbeginn bereits 68% der Bruttorente steuerpflichtig. Im Extremfall, im Jahr 2040 18000 Bruttorente einschließlich Rente Ehefrau 18000 ( 100 % steuerpflichtig) 01845 - 10.25% Kr./PflV. 00204 - Werbungskosten Renten 00072 - Pauschbetrag Sonderausgaben ------------ 15879 zu versteuerndes Einkommen, sofern andere Einkünfte, Abzugsbeträge nicht zu berücksichtigen sind. Ab 2014 gelten 8354/ 16708 Grund/Splli- tingtabelle als Existenzminimum steuerfreier Betrag, es ist also noch Luft zu 15879. Beginn der beiden Renten schon 2014 mit 12214 ( 68%) , minus 1845,204,72 Euro. MfG.
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