Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenFür die weitere Gewährung einer Begleitperson ist eine med. Stellungnahme des behandelnden Arztes sowie ein kurzes Anschreiben des Versicherten nötig.
Sollte aufgrund des Krankheitsbildes ebenfalls eine Kinderreha nötig sein, wird um Übersendung eines entsprechenden Antrags durch den behandelnden Kinderarzt gebeten.
Nach der Überprüfung des Sachverhaltes erhält die Versicherte sowie ggf. die Klinik weitere Nachricht.
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