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eine weitere Begleitperson in die Kinderreha?

von Nina14.05.2010 | 20:59
2305 Ansichten
7 Antworten

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Hallo, ich hab die bewilligung für mein 2Jahre alten Sohn für eine Kinderrehabilitation und ich als Mutter als Begleitperson. Alles Ok. Problem: Die Reha soll in ca.5 Wochen anfangen und vier Wochen andauern. Jetzt fängt mein ältester Sohn 6 1/2Jahre an zu sagen er möchte mit und nicht zu Hause bleiben und ist nur am weinen wenn er hört das wir bald fahren.Dann ist mir in den sinn gekommen das ich ja auch mitnehmen könnte. Nur weiss ich nicht wie e anstellen soll das er mit darf und er hat ja auch hier zu Hause immer einmal pro Woche Ergotherapie, Logopädie und hat noch Epilepsie. Bitte um schnelle antwort. Danke im vorraus. LG Nina

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 17.05.2010 | 10:46

Für die weitere Gewährung einer Begleitperson ist eine med. Stellungnahme des behandelnden Arztes sowie ein kurzes Anschreiben des Versicherten nötig.

Sollte aufgrund des Krankheitsbildes ebenfalls eine Kinderreha nötig sein, wird um Übersendung eines entsprechenden Antrags durch den behandelnden Kinderarzt gebeten.

Nach der Überprüfung des Sachverhaltes erhält die Versicherte sowie ggf. die Klinik weitere Nachricht.

6 Antworten

Ninaam 15.05.2010 | 08:51
Schade!!! Ihre antwort hätten Sie sich auch sparen können. Hab geschrieben um einen Rat zu bekommen und nicht Vorwürfe gemacht zu bekommen. Ich kan nichts dafür wenn ich erst vor ein paar tagen erfahren hab wann der genaue Termin ist. Auch wenn es Sie nichts angeht sollte er zuhause bleiben weil wir die Therapien von ihm nicht vier wochen ausfallen lassen wollten.
Ungläubigeram 15.05.2010 | 07:28
Hallo Nina, schön dass es Ihnen schon jetzt einfällt, sich um Ihren Großen kümmern zu müssen. Wie Sie schreiben benötigt ja auch er sehr intensive Behandlungen, war Ihnen das nicht vorher bewußt ? Und jetzt muss auf einmal alles überraschenderweise alles schnell geklärt werden. Vorheriges überlegen wäre doch wohl in diesem Fall besser gewesen, ich hoffe aber für Sie, dass noch eine Lösung gefunden werden kann.
Skatrentneram 15.05.2010 | 09:30
Hallo Nina, gibt es keinen Vater zu ihren Kindern bzw. einen Großelternteil der mit ihrem Kind die Therapie fortführen kann ? Das wäre doch wohl die beste Lösung damit die Therapie nicht unterbrochen wird.
Brittaam 15.05.2010 | 11:00
Sie können das doch nur mit der Rehaklinik und/oder der DRV besprechen, welche Möglichkeiten da bestehen. Wenn in der Rehakilnik nicht die für ihren Sohn benötigten speziellen Therapien angeboten werden, hat sich das ganze doch sowieso erledigt.
Ninaam 15.05.2010 | 10:39
Großelten gibt es keine mehr und der Papa ist ja da aber mein Sohn möchte ja umbedingt mit. Er ist ja nur noch am weinen weil wir fahren.um ih zu Hause lassen ist ja kein problem, es geht ja darum ihn kurzfristig mitnehmen zu können.
???am 15.05.2010 | 10:43
Ihr Problem ist wohl nicht unbedingt sozialrechtlicher Natur. Sie müssen erst mal entscheiden, ob es überhaupt sinnvoll ist, dass er mitkommt. Kriterien sind dabei: Ausfall der Therapie, Betreuung während Ihrer Abwesenheit, zusätzliche Belastung während der Kur für Sie (glauben Sie mir, schon mit einem Kind sind Sie dort gut beschäftigt), Schulausfall .... Die Liste können Sie mit weiteren Kriterien ergänzen und dann die Entscheidung fällen. Die Angst Ihres Sohnes ist normal. Wenn das Umfeld stimmt, trägt er von den 4 Wochen garantiert keinen bleibenden Schaden davon, vielleicht tut es ihm sogar gut zu sehen, dass es auch mal ohne Mama geht. Um Ihre Nerven zu schonen, würde ich das Thema Kur in seiner Nähe erstmal vermeiden. Sollte er zu Hause bleiben, basteln Sie ihm doch eine Art Adventskalender, also einen Kur-Ende-Kalender. Das hilft auch die Zeit zu überbrücken. Vielleicht kann die Betreuung mit ihm besondere Dinge machen, die sonst wegen des kleinen Bruders nicht so einfach machbar sind. Sollten Sie zum Schluss kommen, dass tatsächlich ein psychischer Schaden droht, rufen Sie erstmal die Klinik an, ob zu Ihrem Termin grundsätzlich die Möglichkeit besteht, Ihren Sohn mitaufzunehmen. Dann müssen Sie die Kostenfrage klären. Sollten Sie die Mehrkosten nicht selbst zahlen , ist Ihr Ansprechpartner der Sachbearbeiter bei der DRV (anrufen).
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