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Experten-Antwort

Einfach abhauen....

von A,Meyer12.01.2016 | 11:09
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Ich beziehe eine kleine (500€) unbefristete EM-Rente.Muss natürlich jedes Jahr Grundsicherung beantragen,da ich davon nicht leben kann. Was würde passieren,wenn ich jetzt einfach auswandern würde?In ein armes Land,wo 500€ zum leben reichen? Irgendwo in Südamerika?Mir reicht eine kleine Hütte,Milch und Brot! Bekomme ich meine Rente überall auf der Welt?Wenn es sein muss auch nach Grönland überwiesen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

grundsätzlich kann eine unbefristete Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung aus medizinischen Gründen ohne Probleme auch ins Ausland gezahlt werden.

Wird der Wohnsitz bzw. gewöhnliche Aufenthalt ebenfalls ins Ausland verlegt, ist in jedem Fall eine Auslandsrente zu berechnen, die allerdings nicht unbedingt niedriger sein muss, als die Inlandsrente.

Dies hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, welche der zuständige Rentenversicherungsträger im Einzelfall prüfen muss.

Eine Übersicht über diese beeinflussenden Faktoren finden Sie unter der Überschrift „Rentenzahlung ins vertragslose Ausland“ in der Broschüre „Arbeiten in Deutschland und im vertragslosen Ausland“, die Sie unter dem folgenden Link aufrufen können:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/ausland/arbeiten_in_deutschland_und_vertragslosen_ausland.pdf?__blob=publicationFile&v=11

Sofern Sie durch Ihren Rentenbezug in der Krankenversicherung der Pflichtversicherung unterliegen, würde diese prinzipiell mit Verzug ins Ausland enden.

Diesbezüglich sei in der oben genannten Broschüre noch auf die Informationen zur „Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner“ verwiesen.

Sie sollten sich also vor einer möglichen Auswanderung in jedem Fall von dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger beraten lassen, ob sich Änderungen in der Rentenhöhe ergeben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

****am 12.01.2016 | 12:07
Wenn sie die EM auf Dauer rein aus gesundheitlichen Gründen erhalten haben spielt der Wohnsitz keine Rolle. Ob sie allerdings auf Dauer im Ausland von 500 Euro existieren können, u. U. ohne eine Krankenversicherung und nur "von Milch und Brot" bezweifel ich, mit den paar Kröten werden sie kaum ihre Reisekosten zahlen können
Schorscham 12.01.2016 | 15:31
Die dortigen Behörden würden Sie sofort wieder zurück schicken, da Sie spätestens im ernsten Krankheitsfall zum Sozialfall würden und auch keine nennenswerten Steuereinnahmen von Ihnen zu erwarten wären. So einfach ist das nicht mit dem Auswandern.
Schadeam 12.01.2016 | 15:42
Nur zu, gehen Sie, keiner bindet Sie in D an. Im Gegenteil, der deutsche Steuerzahler freut sich über jeden, für den keine Grundsicherung mehr zu zahlen ist.
Onkel Ottoam 12.01.2016 | 15:54
So einfach geht das nicht. Sie müssen für ihr Wunschland ja ein Visum haben und das wird auf Dauer nur erteilt, wenn sie Einkommen in bestimmter Höhe nachweisen können, das ist in den meisten Ländern dieser Welt oft im Bereich von 1500 $ und mehr. Und sie müssen eine Krankenversicherung nachweisen, die auch nicht gerade billig ist und Vorerkrankungen sowieso ausschließt. Machen Sie sich erstmal kundig und lesen Sie in den entsprechenden Foren nach: http://www.auswandern-webforum.de/forum/forums.html http://www.carookee.de/forum/Auswanderer-Forum Und letztendlich, mit 500 E würden Sie leben müssen, wie die armen in diesen Ländern, ohne jeden Komfort und als EMM-Rentner mit instabiler Gesundheit ohne ausreichende ärztlice Versorgung. .
HotRodam 12.01.2016 | 15:58
Artikel 1 unseres Grundgesetzes garantiert JEDEM Bundesbürger die Unantastbarkeit der Menschenwürde. Und dazu gehört auch ein auskömmliches Grundeinkommen OHNE jegliche Gegenleistung. Zieren Sie sich also nicht, auch weiterhin Grundsicherungsleistungen zu beanspruchen. Sie haben nämlich ein Recht darauf !
Mayer-Schulteam 12.01.2016 | 17:36
Und nicht vergessen, Grundvoraussetzung sind gute Grundkenntnisse der jeweiligen Landesprache.
SozPolam 12.01.2016 | 17:55
Bleibe im Lande und nähre Dich redlich. Oder glauben Sie vielleicht, dass man irgendwo auf der Welt nur auf einen Sozialflüchtling aus dem reichen Deutschland waret?
Fritzam 12.01.2016 | 17:59
Wozu eine Krankenversicherung? Die haben dort doch alle Medizinmänner.
Rentenzombieam 12.01.2016 | 21:04
He Fritze, geh und fisch deine faulen Fische!
Ausnahmeam 20.01.2016 | 17:46
ZITAT "So einfach geht das nicht. Sie müssen für ihr Wunschland ja ein Visum haben und das wird auf Dauer nur erteilt, wenn sie Einkommen in bestimmter Höhe nachweisen können, das ist in den meisten Ländern dieser Welt oft im Bereich von 1500 $ und mehr. Und sie müssen eine Krankenversicherung nachweisen, die auch nicht gerade billig ist und Vorerkrankungen sowieso ausschließt." Es gibt allerdings eine Ausnahme, für ein Land gelten diese Auflagen nicht. Nach DEUTSCHLAND kann jeder einreisen, dafür hat eine gewisse Dame gesorgt.
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