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Einfluss Aushilfstätigkeit auf Altersrente

von mg570427.02.2007 | 16:04
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wenn nach 14 Berufsjahren als Vollzeitkraft ( zum Schluss 1450 € Brutto )nun eine auf nicht absehbare Zeit folgende Aushilfstätigkeit ( 400 € ) folgt welche Auswirkung hat das auf die Altersrente?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Entgeltpunkte in der gesetzlichen RV ermitteln sich bei versicherungspflichtig Beschäftigten derart, dass der sozialversicherungspflichtige Jahresbrutto ins Verhältnis zum jeweiligen Durchschnittsentgelt aller versicherten gesetzt wird.

Hat man etwa im Jahr 2006 monatlich 1.500 Euro brutto verdient, so ergeben sich daraus (18.000 : 29.304) 0,6143 Entgeltpunkte.

Bei Inanspruchnahme einer Altersrente ohne Abschläge ergibt sich daraus derzeit eine monatliche Rentenanwartschaft von 16 Euro.

Bei einem versicherungsfreien 400 Euro Job, werden (seit 01.07.2006) lediglich auf Basis von 15 % Beiträge an die gesetzliche RV abgeführt. Derzeit ergeben sich dafür in der gesetzlichen RV Zuschläge an Entgeltpunkten, die sich wie folgt ermitteln:

(4800: 29306) x (15 : voller Beitragssatz), d.h. 4.800 : 0,7537 =

0,1638 x 0,7537 = 0,12345 EP, was derzeit bei einer abschlagsfreien Altersrente 3,23 Euro Monatsrente entspricht.

Dies wäre nur dann höher, wenn Sie bei der versicherungsfreien Tätigkeit auf die Freiheit verzichten würden und damit auch einen vollwertigen Pflichtbeitrag in der gesetzlichen RV haben. Derzeit ergibt sich daraus bei einem 400 Euro eine monatliche Rentenanwartschaft in Höhe von 4,25 Euro.

Je nach Kombination und Dauer der Beschäftigung kann man so errechnen, wie sich die von Ihnen gewählte Fallgestaltung auf die spätere Rentenhöhe auswirkt.

MfG

1 Antworten

Schiko.am 27.02.2007 | 18:36
Sie haben vermutlich insgesamt 14 jahre beitrags- zeit bisher erreicht. Ob dies berufsjahre waren oder beiträge aus einer tätigkeit ohne berufsausbildung ist zunächst für die rente unwichtig. Maßgebend für eine spätere rente ist der Jahresverdienst, bei ihnen in den vergangenen 14 jahren. Vermutlich wollen sie zusätzlich einen geringverdiener job aufnehmen um die spätere rente aufzubessern. Der arbeitgeber zahlt hierfür 30% für lohn- nebenkosten einschließlich 2 % steuer. Nur wenn sie zusätzlich für diesen job-der arbeit- geber zahlt 15%- 4,90 % zuzahlung = 19,60 €.in die rentenkasse zahlen ( verzicht auf die versicherungsfreiheit) gilt dies als vollwertiger beitrag. Dadurch entstehen jährlich 4,25 €. rentenzuwachs. Für den monatsverdienst von 1.450, im jahr 17.400, bekommen sie für 2007 eine rentengutschrift von 15,42 €. Ohne die zu- zahlung von 4,90 % sind es statt 4,25 nur 3,20 €. Mit freundlichen Grüßen.
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