Entgeltpunkte in der gesetzlichen RV ermitteln sich bei versicherungspflichtig Beschäftigten derart, dass der sozialversicherungspflichtige Jahresbrutto ins Verhältnis zum jeweiligen Durchschnittsentgelt aller versicherten gesetzt wird.
Hat man etwa im Jahr 2006 monatlich 1.500 Euro brutto verdient, so ergeben sich daraus (18.000 : 29.304) 0,6143 Entgeltpunkte.
Bei Inanspruchnahme einer Altersrente ohne Abschläge ergibt sich daraus derzeit eine monatliche Rentenanwartschaft von 16 Euro.
Bei einem versicherungsfreien 400 Euro Job, werden (seit 01.07.2006) lediglich auf Basis von 15 % Beiträge an die gesetzliche RV abgeführt. Derzeit ergeben sich dafür in der gesetzlichen RV Zuschläge an Entgeltpunkten, die sich wie folgt ermitteln:
(4800: 29306) x (15 : voller Beitragssatz), d.h. 4.800 : 0,7537 =
0,1638 x 0,7537 = 0,12345 EP, was derzeit bei einer abschlagsfreien Altersrente 3,23 Euro Monatsrente entspricht.
Dies wäre nur dann höher, wenn Sie bei der versicherungsfreien Tätigkeit auf die Freiheit verzichten würden und damit auch einen vollwertigen Pflichtbeitrag in der gesetzlichen RV haben. Derzeit ergibt sich daraus bei einem 400 Euro eine monatliche Rentenanwartschaft in Höhe von 4,25 Euro.
Je nach Kombination und Dauer der Beschäftigung kann man so errechnen, wie sich die von Ihnen gewählte Fallgestaltung auf die spätere Rentenhöhe auswirkt.
MfG