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Experten-Antwort

Einfluss freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung auf die Erwerbsmninderungsrente

von siggi1309.02.2019 | 16:37
194 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag! Eine Frage zur freiwilligen Rentenversicherung. Ich möchte freiwillig in die gesetzliche Rente Beiträge entrichten. Derzeit bin ich ohne Beschäftigung innerhalb der Kindereziehungszeit (Kind ist 5 Jahre alt). Wirken sich diese Einzahlungen positiv, negativ oder gar nicht auf einen eventuellen Anpsruch auf Erwerbsminderungsrente aus?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo siggi13,

der Antwort von KSC kann zugestimmt werden.

Bis zum 10. Lebensjahr Ihres Kindes erhalten Sie eine Kinderberücksichtigungszeit. Dadurch entsteht keine Lücke in Ihrem Versicherungskonto.

Für die Erwerbsminderungsrente benötigen Sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt des Leistungsfalles (= Erwerbsminderung) mindestens 3 Jahre an Pflichtbeiträgen. Berücksichtigungszeiten verlängern den 5-Jahres-Zeitraum in die Vergangenheit.

Freiwillige Beiträge bringen Ihnen bzgl. den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen auf Erwerbsminderungsrente keine Vorteile. Freiwillige Beiträge würden sich -je nach Höhe - lediglich auf die Rentenhöhe auswirken.

Gerne können Sie auch eine persönliche Beratung bei der DRV in Anspruch nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

KSCam 09.02.2019 | 18:57
Solange Sie ein Kind unter 10 Jahren erziehen entsteht dadurch dass es die Kinderberücksichtigungzeit gibt keine Lücke im Rentenkonto. So gesehen ist eine freiwillige Versicherung nicht notwendig. Ob und wie freiwillige Beiträge Ihre spätere rente beeinflussen, ist ne andere Frage. Es gibt allerding nur wenige Frauen die in dieser Situation freiwillige Beiträge bezahlen.
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