Hallo siggi13,
der Antwort von KSC kann zugestimmt werden.
Bis zum 10. Lebensjahr Ihres Kindes erhalten Sie eine Kinderberücksichtigungszeit. Dadurch entsteht keine Lücke in Ihrem Versicherungskonto.
Für die Erwerbsminderungsrente benötigen Sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt des Leistungsfalles (= Erwerbsminderung) mindestens 3 Jahre an Pflichtbeiträgen. Berücksichtigungszeiten verlängern den 5-Jahres-Zeitraum in die Vergangenheit.
Freiwillige Beiträge bringen Ihnen bzgl. den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen auf Erwerbsminderungsrente keine Vorteile. Freiwillige Beiträge würden sich -je nach Höhe - lediglich auf die Rentenhöhe auswirken.
Gerne können Sie auch eine persönliche Beratung bei der DRV in Anspruch nehmen.
Mit freundlichen Grüßen