Wenn Sie schon mehr als 6 Wochen arbeitsunfähig sind sollten Sie im Krankengeldbezug sein.
Dann wird das Übergangsgeld aus dem gleichen (sozialversicherungspflichtigen) Brutto errechnet wie das Krankengeld.
Im übrigen können Sie sich zur Information die entsprechenden Formulare und Erläuterungen (G0510-G0515) downloaden.
Da sehen Sie nach was der Arbeitgeber gefragt wird.