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Experten-Antwort

Eingangsbestätigung

von Angela05.11.2014 | 15:53
1506 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, ich habe im April einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, dieser wurde abgelehnt. Daraufhin habe ich Wderspruch eingelegt und nun ein sehr freundliches Schreiben mit einer Eingangsbestätigung bekommen. Was mich ein bißchen irritiert ist der Schluß des Schreibens. Ich soll mitteilen, welche Rente ich begehre, ob teilweise oder volle und ob befristet oder auf Dauer. Ist das üblich? Selbst, wenn mein Widerspruch Erfolg haben sollte, das wie und was wird doch von den Gutachtern entschieden?!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Angela,

die Frage hinsichtlich Ihres Begehrens( volle, teilweise, befristete oder auf Dauer gewährte Erwerbsminderungsrente) erschließt sich mir leider auch nicht. Wenden Sie sich bitte zwecks Klärung an die Sachbearbeitung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Angelaam 05.11.2014 | 19:35
Ja klar - dann wähle ich doch mal die Sofortrente von der Glücksspirale.
Angelaam 05.11.2014 | 21:00
Ja, dann machen Sie DAS auch so, uns Beitragszahlern ist es auf jeden Fall recht so ! Im Übrigen war GroKo mal nicht spitz, sondern hatte Recht, Sie haben die freie Auswahl. Wer lesen kann hat eiindeutig Vorteile und beantwortet die Fragen in dem an ihn gerichteten Schreiben.
Dieses "uns Beitragszahlern" können Sie mal getrost stecken lassen. Ich werde mich nicht dafür entschuldigen, daß ich auch mal Hilfe brauche. Allerdings würde ich mich bei GroKo entschuldigen, gesetzt den Fall, seine Antwort wäre mal nicht ironisch gewesen und ich ihn tatsächlich falsch verstanden hätte.
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