Das Kennzeichen bzw. die Maßnahmenummer ist für Sie wichtig, falls Sie irgendwann mal evtl. telefonische Rückfragen haben. Bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger wird damit intern die Zuständigkeit für Ihren Antrag festgelegt. Zu gegebener Zeit erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid (positiv oder negativ) über die Entscheidung Ihres Antrages.