Hallo Carola,
es wird nicht mehr zwingend eine Eingangsbestätigung zum Verlängerungsantrag erstellt. Falls doch, würde die aufgrund der Bevollmächtigung direkt an den VDK geschickt. Der Eingang von ergänzenden Unterlagen wird nicht mehr bestätigt.
Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenAlle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert
Hallo Carola,
es wird nicht mehr zwingend eine Eingangsbestätigung zum Verlängerungsantrag erstellt. Falls doch, würde die aufgrund der Bevollmächtigung direkt an den VDK geschickt. Der Eingang von ergänzenden Unterlagen wird nicht mehr bestätigt.
Hallo Carola,
haben Sie denn beim VDK bereits nachgefragt, ob dort inzwischen eine Eingangsbestätigung vorliegt?
„Kann ich dann die Rentenversicherung anschreiben und um eine Bestätigung bitten? Oder ist sowas überzogen?“
Ja, natürlich können Sie schriftlich nachfragen. Es kann aber auch sein, dass die Unterlagen bereits beim Gutachter sind und die ganze Sache somit bereits in Bearbeitung. Ja, das kann auch länger als 4 Wochen dauern. Sie können aber auch die Servicehotline Ihres zuständigen RV-Trägers anrufen und nachfragen, ob die Unterlagen eingegangen sind. Wenn Sie den RV-Träger nennen, kann ich Ihnen die Servicenummer mitteilen.
„Oder kann ich davon ausgehen das ich automatisch von der Rentenversicherung angeschrieben worden wäre um einen Weiterzahlungsantrag zu stellen.“
Von unserem Träger kann ich bestätigen, dass Sie angeschrieben worden wären oder würden. Ich weiss aber nicht, ob das trägerübergreifend so gehandhabt wird.
"EM-Rente läuft bis Juli 23"
Wir haben heute den 2. März, es ist also noch reichlich Zeit bis zur Entscheidung.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.