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Experten-Antwort

eingeschränkt arbeitsfähig aus Reha entlassen, Krankenkasse verweigert KG Zahlung

von Michael Hall21.04.2016 | 04:42
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9 Antworten

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Ich bin chronisch Leukämie Krank und habe eine CLL. Während der Chemotherapie wurde ich vom Arbeitgeber entlassen und bis seit dem Juni 2015 im Krankengeld Bezug. Die Chemo an sich wurde dann im Juli 2015 abgeschlossen. Ich wurde dann recht früh zur Reha von der KK aufgefordert und nach einigen Hin und Her wegen der Klinik und der Zuständigkeit der Rentenkasse habe ich dann im März / April eine Rehaklinik 3 Wochen besucht. In der Reha Klinik sollte ich erst krank entlassen werden, dann wurde ich jedoch arbeitsfähig entlassen, mit der Begründung das es sonst Theater mit der zuständigen KK geben würde (darüber hatte ich hier im Forum schon berichtet). Gesagt getan wurde ich dann dennoch arbeitsfähig entlassen mit der Einschränkung nur für leichte Tätigkeiten ohne Infektionsgefahr und physischer Belastung. Das ich mich als Patient selber noch nicht arbeitsfähig fühle und ich im Abschlussgespräch auch es so kund getan habe, hat die Reha Ärztin nicht interessiert. Aufgrund auch einiger Tipps hier im Forum bin ich dann am Entlassungstag sofort zu meinen mich behandelnden Hämatologen gegangen und ihr von meinen Problemen erzählt, auch das die Reha Maßnahme nur aus zweitägigen Bäder und Rüttelliegebehandlung bestand und Sport, wo ich feststellen musste das ich körperlich auch mit meiner Kurzatmigkeit noch nicht gesund bin. Der Witz dieser Renten- Reha Maßnahme war ja, das ich Gründonnerstag in die Klinik musste und die erste Behandlung erst am Tag nach Ostern statt fand, also 5 Tage ohne Behandlung Reha hatte! Wieder zum Thema .... Mein behandelnde Hämatologin hat mich also weiter krank geschrieben und zwar bis zum 20.05.2016. Dies habe ich auch sofort der zuständigen KK mitgeteilt. Heute bekam ich dann die Mitteilung der KK, das sie leider kein Krankengeld zahlen können weil ich ja als arbeitsfähig entlassen wurde aus der Reha. Ich zitiere die KK: Diese Entscheidung ist für uns verbindlich. Ohne eine medizinische Begründung für die abweichende Entscheidung können wir kein Krankengeld mehr zahlen........... Eine medizinische Begründung entsprechend der Arbeitsunfähigkeit haben wir beim behandelnden Arzt angefordert. Sobald die Begründung vorliegt, lassen wir uns die Unterlagen vom MDK bewerten. Wir informieren Sie dann ob weiter Krankengeld bezahlt werden kann. Bitte melden Sie sich umgehend bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit um weiteren Versicherungsschutz zu erhalten. Als Patient frage ich mich natürlich, wie kann die KK einen Entlassungsbericht von der Reha- Klinik erhalten, ohne meine Zustimmung und ist das rechtens. Da sie ja selber in den Brief schreibe, das sie erst den MDK bezüglich der Krankschreibung einschalten? Ist da nicht gegen die ärztliche Schweigepflicht verstoßen worden? Kann die KK erst mal auf Verdacht die Krankengeldzahlung einstellen, und damit Fakten schaffen, den ich bin ja dann auf jeden Fall gezwungen mich heute bei der Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden, was wiederum ja nicht geht weil ich ja eigentlich krank geschrieben bin? Muss die KK nicht Krankengeld weiterzahlen, zumindest bis der MDK eine Entscheidung fällt ob ich berechtigt weiter krank bin oder nicht (Lächerlich finde ich wenn man Leukämie krank war und eine Chemo hinter sich hat). An wenn soll ich mich wenden, damit ich weiterhin meine Rechte als Patient gewahrt bekomme? Was soll ich der KK nun schreiben?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Michael Hall,

nehmen Sie am besten persönlichen Kontakt mit der zuständigen Krankenkasse auf.

In einem persönlichen Gespräch lässt sich der Sachverhalt wahrscheinlich leichter klären. Wir weisen auch darauf hin, dass Sie in einem Forum, welches sich mit der Thematik „Krankenversicherung“ befasst, weitere Informationen erhalten, welche zielführend sein könnten.

Anhand der Schilderungen scheint die Krankenkasse noch begründende Unterlagen zu benötigen um über den weiteren Anspruch von Krankengeldleistungen entscheiden zu können. Wenn Sie im Vorfeld bei der Krankenkasse im Reha-Antragsverfahren eine Schweigepflichtentbindung erteilt haben, könnte dies der Grund sein, dass die Krankenkasse diese Unterlagen anfordert. Des Weiteren erhält Ihre Krankenkasse grds. Informationen über Ihren Gesundheitszustand, denn die Krankenkasse erledigt/zahlt die Behandlungen und Maßnahmen. Nehmen Sie zur Sicherheit den erteilten Rat an und melden Sie sich zunächst arbeitslos, damit gewährleistet ist, dass Sie nach der Einstellung des Krankengeldes weiterhin Leistungen erhalten, bis der Sachverhalt geklärt ist.

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8 Antworten

Inkaam 21.04.2016 | 08:55
Hallo Michael Ich weiss, dass die Situation echt unbefriedigend ist. Nur bewerten die Ärzte nicht die Diagnose, sondern die Prognose, die aussagt, ob Sie weiterhin erwerbsfähig sind. Ich bin z.B. voll erwerbsgemindert mit ,,nur''einer kaputten Haupthand und Wirbelsäule. Meine Freundin hatte auch Krebs, da wurde die Rente abgelehnt, weil sie als erstmal genesen zählt. Also die Diagnose alleine, sagt nichts über ihre Erwerbsfähigkeit aus. Sie sollten sich in der Tat bei der Agentur f. A. melden, damit da keine Verzögerung entsteht. Ich hoffe trotzdem, dass das Ergebnis zu ihrer Zufriedenheit ausgeht. MfG Inka
MWXZam 21.04.2016 | 09:51
Hallo Michael, die Einschätzung der Rehaklinik gilt nur für den Tag der Entlassung. Dein behandelter Facharzt hat die weitere AU bestätigt. Jetzt ist er aufgefordert ein Zweitgutachten beim MdK zu beantragen. Hier in diesem Forum gibt es nur Auskünfte über Rente. Vielleicht in diesem Forum: www.krankenkassenforum.de
Herz1952am 21.04.2016 | 16:39
Hallo Michael, es ist immer das gleiche dreckige Spiel der Krankenkassen, den Ärzten nicht zu glauben und sie versuchen immer wieder, das Krankengeld einzusparen, mit welchen Gründen auch immer. Und die Ärzte der Reha, und nicht nur die, "haben die Hosen voll", wenn sich die Krankenkasse zuckt. Als Patient stehen Sie zunächst ganz alleine da. Machen Sie es wie ich es getan habe, nehmen Sie sich einen freien Renten- und Sozialberater, der auch noch bei Gericht zugelassen ist. Vorher können Sie schon einmal Widerspruch einlegen, das ist nämlich die Sache des Patienten. Mein Arzt hat damals gesagt: "Mein Widerspruch ist die weitere AU-Bescheinigung". Ich bin aber überzeugt, das hätte nicht genügt. Mein Berater hat auf Kosten der Krankenkasse einen Brief geschrieben und ich hatte mein Krankengeld. Die Kassen maßen sich an, Verweisungsberufe zu benennen, das ist nicht deren Aufgabe. Wenn Sie auch nur eine Stunde weniger als die übliche Arbeitszeit arbeiten können, sind Sie gesetzlich ganztägig arbeitsunfähig. Sie können sich auch den Wortwechsel aufschreiben und der Kasse mit dem Zaunpfahl winken, dass Sie sogar Strafanzeige gegen unbekannt erstatten, falls diese nicht sofort weiterzahlt. Diese Gesundheitssystem ist zu einer hirnrissigen Idiotie verkommen, bzw. nicht all zu weit davon entfernt. Den Ärzten ist es einfach zu viel Arbeit, sich mit den Krankenkassen auseinanderzusetzen und sie kenn sich auch mit Patientenrechten und dem SGB V (Recht der gesetzlichen Krankenkassen), das auch die Möglichkeiten, bzw. der formellen Arztrechte beinhaltet. @MWXZ, die Sache mit den Krankschreibungen und KG-Geld Anträgen wurde geändert. Kliniken dürfen jetzt auch darüber hinaus "Krankschreiben", ich glaube sogar 2 Wochen. Ich kenne das System seit Jahren, es ist eine Schande, dass Ärzte juristisch weniger wissen müssen als ein selbständiger Handwerker. Meine Erfahrung: ohne fundierte Bratung kommt man mit den Unverschämtheiten der Krankenkassen leider nicht zurecht.
herzsteinam 21.04.2016 | 17:59
"Sie können sich auch den Wortwechsel aufschreiben und der Kasse mit dem Zaunpfahl winken, dass Sie sogar Strafanzeige gegen unbekannt erstatten, falls diese nicht sofort weiterzahlt." Du bist und bleibst ein Vollidiot. "
Herz1952am 21.04.2016 | 19:27
Zumindest kann ein Vollidiot so eine Sache beschleunigen gegenüber der KK.
Schorscham 21.04.2016 | 20:16
Und es ist immer wieder erstaunlich, wie Sie Krankenkassenmitarbeiter vorverurteilen und verunglimpfen, ohne den genauen Sachverhalt zu kennen. Dass die behandelnden Ärzte häufig Gefälligkeitsatteste austellen, ist doch wohl schon lange kein Geheimnis mehr. Kein Wunder, dass die Krankenkassen misstrauisch sind. Und sollte tatsächlich Anspruch auf weitere Krankengeldzahlungen bestehen, dann lässt sich dieser Anspruch gewöhnlich auch leicht nachweisen. Und zwar ohne einen "freien Renten- und Sozialberater, der auch noch bei Gericht zugelassen ist" uns außerdem unnötige Beitragsgelder kostet. MfG
Herz1952am 22.04.2016 | 09:01
Ich muss leider meine Beiträge korrigieren. Die ganze Geschichte "stinkt" ein wenig. Wo ist das Problem sich bei der Arbeitsagentur zu melden? Du wirst noch genügend Zeit haben dich wieter auszukurieren bevor du einen neuen Job findest. Deine Krankengeschichte ist natürlich traurig, aber es ist seitens der KK nachvollziehbar deinen Fall genauer zu prüfen (zumal die Reha-Ärzte dein Leistungsvermögen sicherlich besser einachätzen können als deine Hämatologin)
Herz1952am 22.04.2016 | 09:49
Ich muß mich für den unsäglichen Mist, den Ich hier täglich von mir gebe entschuldigen. Wenn Ich meine Pillen vergessen habe werde Ich unerträglich.
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