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Experten-Antwort

eingezahlte Beiträge erstatten oder lieber freiwillig weiterzahlen bis Anspruch entsteht

von Palatin17.10.2020 | 13:04
154 Ansichten
8 Antworten

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Moinsen, ich habe vor 20 Jahren mal 9 Monate in Deutschland gearbeitet und seit dem bin ich wieder, wie schon davor, im nicht-EU Ausland. Insgesamt hat mein Konto aktuell 13 Beitragsmonate und ich bin 52 Jahre alt. Jetzt frage ich mich, ob ich freiwillig Beiträge entrichte, etwa den Mindestbetrag, nur um zumindest diee 60 Monate vollzumachen, oder ob ich mir die Beiträge erstatten lasse. Mir ist klar, dass ich bei der Beitragserstattung nur den Arbeitnehmeranteil zurückbekomme, also quasi die Hälfte verschenke. Es interessiert mich in diesem Zusammenhang aber auch die Frage, ob ich quasi auch die Zeit verschenke, die die Beiträge schon in der Rentenkasse liegen. M.a.w. ist ein Betrag X der vor 20 Jahren eingezahlt wurde heute rententechnisch mehr wert, als der gleiche Betrag X der erst heute eingezahlt wird?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.10.2020 | 10:38

Hallo Moinsen,

die Frage, ob zum jetzigen Zeitpunkt eine Beitragserstattung oder eine Zahlung freiwilliger Beiträge überhaupt möglich ist, kann nicht beantwortet werden, da Ihre Staatsangehörigkeit nicht bekannt ist. Bei Wohnsitz in einem Nicht-EU-Land kommt es jedoch hierauf an.

Im Falle einer Beitragserstattung werden die damals gezahlten Beiträge unverzinst erstattet.

Wir empfehlen, vor einer abschließenden Entscheidung eine detaillierte Beratung bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger wahrzunehmen.

7 Antworten

Rentenkasseam 17.10.2020 | 15:15
Haben Sie eventuell Rentenbeiträge in einem Land entrichtet, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen (SV-Abkommen) abgeschlossen hat (z. Bsp. USA, Kanada, Australien, Brasilien)? Dann könnten die jeweils in Deutschland und dem entsprechendem Land zurückgelegten Zeiten zwecks Erfüllung der Wartezeit zusammengerechnet werden und später ohne zusätzlichen Beitragsaufwand eine Rente gezahlt werden. Ihre Vermutung hinsichtlich der Wertigkeit der von Ihnen entrichteten Beiträge ist richtig. Die Vermutung ist vielmehr Gewissheit. Für das damals erzielte Entgelt würden sie aktuell viel weniger Entgeltpunkte erhalten. Sollte kein SV-Abkommen anwendbar plädiere ich für die Entrichtung freiwilliger Beiträge (Mindestbeitrag). Wenn Ihre seinerzeitiger Verdienst dem seinerzeitigen Durchschnittsverdienst aller Versicherten entsprochen hat, haben sie etwas mehr als einen Entgeltpunkt (EP) auf ihrem Rentenkonto. 1 EP entspricht derzeit einer monatlichen Rente in Höhe von 34,19€ - das ist ein dynamischer Wert, der bei jeder Rentenanpassung angehoben wird.
Palatinam 17.10.2020 | 15:42
Danke für die guten Antworten. Leider habe ich in keinem Land mit SV-Abkommen gelebt und somit auch nichts einbezahlt was angerechnet werden könnten. Stehen folgende Aussagen der beiden Vorredner im Widerspruch? "Für das damals erzielte Entgelt würden sie aktuell viel weniger Entgeltpunkte erhalten." und "Renten werden mittels Umlageverfahren gezahlt. Ihre seinerzeit gezahlten Beiträge sind als nicht festverzinslich angelegt, sondern bereits ausgegeben worden" ?
Rentenkasseam 17.10.2020 | 15:28
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Renten werden mittels Umlageverfahren gezahlt. Ihre seinerzeit gezahlten Beiträge sind als nicht festverzinslich angelegt, sondern bereits ausgegeben worden. Ein etwaiger Erstattungsbetrag wird aus den laufenden Einnahmen der DRV bezahlt. Sie würden daher keine Zinsen erhalten. Die Geldentwertung würde daher zu ihren Lasten gehen. Wird keine Erstattung gewählt plus etwaiger Beitragszahlung steigt hingegen der Wert ihrer Rentenanwartschaft.
Wenn Sieam 17.10.2020 | 16:40
wie viele ? Denken, dass eine eventuelle massive Geldentwertung droht und Sie über Kapital verfügen, ich würde sofort in die Rentenkasse einbezahlen. Es ist Spekulation, aber immer noch besser als wertlose Geldscheine. Eventuell hilft es auch bei der Minderung der Steuern.
Palatinam 18.10.2020 | 17:55
Wikipedia schreibt Endgeltpunkte machen die Beitragsleistung verschiedener Kalenderjahre vergleichbar: Für den Rentenanspruch ist die relative Einkommensposition beziehungsweise die relative Beitragsleistung über das Erwerbsleben entscheidend und nicht, in welchem Jahr ein Beitrag gezahlt wurde. Also ist es kein Unterschied, ob ich vor einem oder vor 20 Jahren eingezahlt habe, es sei denn das Verhältnis aus meinem Gehalt zum DurschschnittsgehaLt war zu den Zeitpunkten unterschiedlich.
Hallo Palatinam 19.10.2020 | 09:00
wie viele ?
wie viele was?
Schreiben Sie formlos die DRV Berlin an. Bitten Sie um Auskunft über Ihr Rentenkonto und Vorschläge zur freiwilligen Beitragszahlung
Deutsche Rentenversicherung
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