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Experten-Antwort

Eingliederung - KK will die Rentenzahlung wg. Krankengeld

von Baerchen14.10.2011 | 14:47
1618 Ansichten
4 Antworten

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Kurz zu meiner Geschichte. Im April 2011 habe ich eine Teilerwerbsrente beantragt und diese nun auch unbefirstet bewilligt bekommen. Seit 31.05 bin ich durchgehend nun krank geschrieben. Anfang Okt. 2011 habe ich eine erneute Krankschreibung bis 30.10.2011 bekommen. Nun steht die Auszahlung des Krankengeldes wieder an, ich erhielt gestern einen Anfruf der Krankenkasse das sie ab dem 17. Okt. kein Krankengeld mehr zahlen (obwohl ich von meinem behandelndem Arzt noch bis Ende des Mon krank geschrieben bin) dieses hätte der MDK so beschlossen. Der mich selbstverständlich mal wieder nicht gesehen hat. Zum 1.11 war ohnehin eine Eingliederung vorgesehen, diese würde mir nach Aussage der Krankenkasse auch nicht zustehen da ich seit kurzem eine Teilerwerbsrente beziehe und dann ohnehin kürzer arbeiten würde. Ebenso steht mir nach Aussage der KK auch während der Zeit des Krankengeldes die Rente nicht zu, darauf hat die KK Anspruch da ich ja schließlich Krankengeld beziehe würde es darauf angerechnet bzw. verrechnet werden. Nun meine Fragen: 1. Wie verfasse ich einen Widerspruch gibt es hier eine Rechtsgrundlage oder Urteile die greifen? 2. Habe ich ein Anrecht nach 5 Monatiger Krankheit auf eine Eingliederung? 3. Muß ich meine Rente an die KK abtreten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Aussagen von "Krämers" sind soweit i.O. Aber was war am 17.10., Rentenbescheid erhalten?

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3 Antworten

der kämpferam 14.10.2011 | 16:08
Hallo, aus meiner Sicht haben Sie bei einer Teilerwerbsminderungsrente ein Anspruch aufKrankengeld !! Vielleicht kann sich ein Experte noch dazu äußern?
Krämersam 14.10.2011 | 15:44
Aus meiner Sicht hat - leider für Sie - die Kasse in allen Punkten recht. Die AU ihres Arztes kann der MDK jederzeit aufheben. Wenn der MDK Sie als Arbeitsfähig ansieht - diese Entscheidung kann auch nur papiermässig anhand der über Sie bereits vorliegenden ärztlichen Berichte vom MDK getroffen werden , also ohne Sie zu begutachten - und sich die Kasse dem anschliesst, wird die Zahlung des Krankengeldes eben eingestellt. Dagegen können Sie dann nur per Widerspruch vorgehen. Und natürlich können Sie nicht gleichzeitig EM-Rente und Krankengeld beziehen. Eins geht nun nur. Insofern hat auch da die Kasse recht, wenn Sie das Krankengeld mit der seit EM-Rente verrechnet bzw. sich das Krankengeld dann direkt von der RV aus ihrer Nachzahlung zurückholt. Sie selbst brauchen aber nichts an die Kasse zurück zahlen. Wiedergliederung bei einer EM-Rente geht auch nicht, da Sie bereits dann ja Erwerbsgemindert sind. Ihre Arbeitsleistung ist ja bei einter teilweisen EM-Rente auf mind. 3 aber unter 6 Stunden gesunken. Wieso sollte für so eine kurze Arbeitszeit eine WE stattfinden ? Sie können ja mit ihrem AG eine entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit mögliche tägliche Arbeitszeit z.b. von 3 Stunden oder eben bis 6 Stunden vereinbaren.
KSCam 14.10.2011 | 16:31
Ja am Montag werden die Experten sich schon äüßern - wahrscheinlich aber nur zu den Fragen, die die Rente und nicht das Krankenkassenrecht betreffen. Und Fragen 1 und 2 betreffen wohl nicht die Rente. Bitte denken Sie dran dass inzwischen für viele das Wochenende begonnen hat, auch für den eingeteilten Experten.....
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