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Eingliederungshilfe

von Kati29.11.2009 | 11:05
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe einen Em-Rente- Verlängerungsantrag gestellt. Wird dieser von der RV abgelehnt, erhält man dann von der RV Eingliederungshilfe? Ich, meine behandelnden Ärzte und der Gutachter(in) befürworten weitere Em-Rente, aber ich weiß nicht, wie laut Aktenlage entschieden wird. Eine berufl. und med. Reha sind im Vorfeld bereits abgelehnt worden, weil dadurch keine Besserung. Letztendlich hilft bei mir nur Ruhe und ein selbstbestimmter Tagesablauf, das habe ich nach 25 Jahren arbeiten mit der Behinderung/Krankheit, in der Zeit der EM-Rente, für mich herausgefunden.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Kati,

ob Sie die Erwerbsminderungsrente und/ oder Eingliederugnshilfe durch die Deutsche Rentenversicherung erhalten wird Ihnen hier im Forum ohne Kenntnis der Sachlage niemand geben können.

Daher sollten Sie sich bei Fragen zum Sachstand zunächst an Ihren Sachbearbeiter beim zuständigen Rentenversicherungsträger wenden.

Sollte Ihr Antrag auf Weitergewährung der Rente tatsächlich abgelehnt werden, können weitere Schritte eingeleitet werden.

In der Regel wird von der Rentenversicherung -sofern Leistungen zur Teilhabe sinnvoll sind um Ihre Erwerbsfähigkeit zu bessern bzw. wiederherzustellen- weitere Schritte eingeleitet. Sie erhalten dann Mitteilung welche Leistungen möglich sind.

Unabhängig hiervon steht es Ihnen frei sich dann selbst an den für Sie zuständigen Reha-Fachberater der Rentenversicherung zu wenden.

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