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Experten-Antwort

Eingliederungshilfe SGXII/nach Klinikaufenthalt

von Elke09.12.2017 | 13:30
525 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, gerne möchte ich fragen ob eine Eingliederungsmassnahme nach SGBxii/$54(Teilhabe am Leben) von der Rente bezuschusst wird oder sogar mit den Kosten übernommen wird- und wenn ja welches Antragsformular kann ich nutzen?? Vielen Dank!!!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Elke,

bei Fragen zur Eingliederungshilfe nach § 54 SGB XII wenden Sie sich bitte an das Sozialamt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

W*lfgangam 10.12.2017 | 12:58
Hallo Elke, SGB 12 ist Sozialhilfe. Fragen Sie zunächst Ihr örtliches Sozialamt, ob und welche Kosten dieser Leistungsart nach § 54 übernommen werden können. Daneben können Sie natürlich/zusätzlich auch Reha-Maßnahmen aus dem SGB 6/Rentenversicherung ins Auge fassen. Da denke ich aber - da Sie bereits im SGB 12 angekommen sind - ist die Rentenversicherung für Sie nicht mehr zuständig. Gruß w.
Fortitude one am 10.12.2017 | 13:42
Hallo Elke, leider schreiben Sie nicht ob Ihr Arbeitsplatz gefährdet ist. User W*lfgang hat Ihnen bereits das Wichtigste mitgeteilt. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
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