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Eingliederungsvereinbahrung

von Herbert19.02.2010 | 13:30
1938 Ansichten
19 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich bin seit dem 30.09.2009 arbeitslos, 62 Jahre alt und habe eine Erwerbsminderung von 50%. Mein Betreuer bei der Agentur für Arbeit hat mich dazu überredet, in der Eingliederungsvereinbahrung, die bis zum 31.12.2010 gültig ist, unter Ziele 1.Arbeitsaufnahme als Bauleiter(mein Beruf) 2. alternativ Altersrente ab 01.12.2010 eintragen zu lassen. Muß ich jetzt zum 01.12.2010 in Rente gehen ? Vielen Dank im voraus Herbert

19 Antworten

Schadeam 19.02.2010 | 14:07
Sie sollten bei der Agentur fragen, was passiert, wenn Sie diese Vereinbarung nicht einhalten - das ist zunächst mal kein Rentenproblem. Die Zeiten, in denen man seine 2 Jahre ALG Anspruch sorglos absitzen konnte, sind wohl vorbei. Sofern Sie 35 Jahre versichert waren, ist eine Rente für den Schwerbehinderten jederzeit möglich, so gesehen besteht aus Rentensicht kein Problem. Sie könnten ja sofort in Rente gehen und hätten keinen Stress mit der Agentur mehr.
Wambelam 19.02.2010 | 14:39
Man sollte natürlich immer VOR der Unterschrift unter eine Eingliederungsvereinbarung - oder sonst ein Dokument ! - diese genauestens prüfen und gegeb. nachfragen , wenn man etwas nicht versteht... Zur Rentenantragstellung " zwingen " kann Sie die AfA jetzt aber nicht, aber sehr wohl nach dem genannten Termin und wenn Sie dann keinen Rentenantrag gestellt haben , die Zahlung des ALG I einstellen. Insofern würde ich ihnen auch raten der ganzen Sache mit der AfA aus dem Wege zu gehen, indem Sie schon jetzt oder in nächster Zeit den Rentenantrag stellen. Ob dies für Sie finanziell machbar und lohnenswert ist, müssen Sie natürlich selnbst entscheiden. Eine Eingliederungsvereinbarung ist übrigens unabdingbar und die Sachbearbetiter haben da keinen eigenen Entscheidungsspielraum. Die Zentrale der AfA in Nürnberg überprüft per automatischen Computerprogrammen, ob und welche Eingliederungsvereinbarungen abgeschlossen wurde und wenn dort festgestellt wird, das noch keine abgeschlossen wurde oder die bereits abgeschlossene nicht ausreichend oder fehlerhaft ist, bekommt der Sachbearbeiter aus Nürnberg einen " Einlauf ".
Flüchtiger Attentäteram 19.02.2010 | 14:46
Was Sie unterschrieben haben ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag. Finden Sie keine Arbeit, egal welche, haben Sie sich verpflichtet, in Rente zu gehen (Antragstellung). Diesen Vertrag werden Sie auch nicht anfechten können. Das ist ein beliebtes Instrument der ARGEN um ihre Statistik zu bereinigen und die Leute abzuschieben, in ihrem Falle eben zur Rentenversicherung. Man kann Sie sogar gesetzlich dazu nötigen, den Rentenantrag zu stellen, alternative: verhungern, denn die ARGE wird die Leistung zum Stichtag einstellen.
Herbertam 19.02.2010 | 15:09
Hallo, Danke für die Antworten. Unter alternativ habe ich zum Zeitpunkt der Eingliederungsvereinbahrung verstanden, dass ich bezüglich Ziele bis zum 01.012.2010 zwischen Arbeitsaufnahme und Altersrente wählen kann. Danke Herbert
Leniam 19.02.2010 | 15:35
Nur nicht dumm sein und noch einen Abschlag hinnehmen. Die versuchen das kleine Volk zu verarschen.
Wambelam 19.02.2010 | 15:21
Ja. Genauso ist das gemeint. Entweder oder ...
Jörgam 19.02.2010 | 16:08
Die Arbeitslosenversicherung ist erstmal eine Versicherung. Wenn kein Arbeitsplatz gefunden wird, sollte sie eintreten müssen. Ich halte die beschriebene Abrede für Nötigung und rechtlich nicht haltbar.
Katiam 19.02.2010 | 16:18
... ich wollte sagen, Sie haben j e t z t schon die Möglichkeit, sich beim Rententräger über die Höhe Ihrer möglichen Rente ab Dezember zu informieren.
Katiam 19.02.2010 | 16:09
Hallo Herbert, wenn Sie derzeit im Febr. 2010 62 Jahre alt sind, werden Sie wohl zum 1.12.10 vielleicht schon 63 Jahre alt sein oder aber kurz vor dem 63. Geburtstag stehen. Und wenn Sie eine Erwerbsminderung von 50 haben - ich unterstelle mal, dass dies auch ein Grad der Behinderung von 50 ist, könnten Sie doch sicher mit nur wenigen Abschlägen zum 1.12.10 Rente beantragen. Sie haben die Möglichkeit, beim nächstgelegenen Büro der Deutschen Rentenversicherung sich die Höhe Ihrer Rente ausrechnen zu lassen. Dort wird man Ihnen auch sagen, wie hoch die möglichen Abschläge sein würden. Freundl. Gruß
Herbertam 19.02.2010 | 17:36
Hallo, mein Arbeitslosenanspruch endet laut Bescheid am 12-10-2011 Die Die von mir unterzeichnete Eingliederungsvereinbahrung ist gültig bis zum 31.12.2010. Wenn ich zum Rentenantrag gezwungen werde, hätte ich ca 1 Jahr Beitrag zur Rentenversicherung verschenkt . Wo könnte ich mir eine Rechtssichere Auskunft holen ? Nochmals vielen Dank Herbert
Flüchtiger Attentäteram 19.02.2010 | 18:05
Es gibts keinen "Arbeitslosenanspruch" sondern Arbeitslosengeldanspruch (Versichertenleistung nach SGB III)oder Grundsicherung für Arbeitsuchende (Steuerzahlerfinanziert SGB II, kurz Hartz IV genannt). Gewöhn dir an, mit korrekten Begriffen zu arbeiten, dann klappts auch mit zielführenden Hinweisen. Bombige Grüße
Renten-Fachmannam 19.02.2010 | 18:21
Warum bekommen Sie nur 12 Monate ALO I ? § 127 SGB III - Grundsatz (Auszug (1) Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich 1. nach der Dauer der Versicherungspflichtverhältnisse innerhalb der um drei Jahre erweiterten Rahmenfrist und 2. dem Lebensalter, das der Arbeitslose bei der Entstehung des Anspruchs vollendet hat. (2) Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld beträgt nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens 48 Monaten und nach Vollendung des 58. Lebensjahres 24 Monate. Will die ARGE hier etwa § 128 SGB III anwenden? § 128 SGB III - Minderung der Anspruchsdauer (Auszug) (1) Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld mindert sich um 3. die Anzahl von Tagen einer Sperrzeit bei Arbeitsablehnung, unzureichenden Eigenbemühungen, Ablehnung oder Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme, Meldeversäumnis oder verspäteter Arbeitsuchendmeldung, ...
Katiam 19.02.2010 | 19:55
Hallo, stellen Sie doch Ihre Frage mal im Arbeitslosen Forum Deutschland. Dort kann man Ihnen vielleicht helfen. Gruß
Herbertam 19.02.2010 | 19:47
Hallo, ich habe das so verstanden, dass ich zum 01.10.2010 in Rente gehen muß. Ich habe ja in der Eingliederungsvereinbahrung unterschrieben, dass ich alternativ zur Arbeitsaufnahme die Altersrente beantrage, was natürlich ein dicker Fehler war. Mein Anspruch auf ALG I endet regulär erst am 12.10.2011. In der Eingliederungsvereinbahrung unter Punkt 2 Bemühungen steht noch folgender Satz: Ich werde mich mit der DRV in Verbindung setzen und mir die Höhe meiner Altersrente zum 01.12.2010 ausrechnen lassen. Nochmals Danke Herbert
Schadeam 20.02.2010 | 07:49
Sich die Höhe der Rente ausrechnen zu lassen, sollte ja gar kein Problem sein, das können Sie gleich am Montag telefonisch bei der DRV machen. Oder Sie schauen in Ihre jährliche Renteninformation, von diesen Produkten sollten bei Ihnen inzwischen 5 oder 6 gelandet sein. Normalerweise sollte ein 62 jähriger wissen, welche Rente er zu erwarten hat.:-)
Jackyam 20.02.2010 | 08:17
Vielleicht scheunen Sie die paar Euro auch nicht ( Sozialanwaltsberatung ist nicht sehr teuer ! ) und lassen sich bei einem Fachanwalt für Sotzialrecht beraten. Es gibt ja veilleicht doch noch eine Möglichkeit aus der Eingliederungsvereinbarung wieder auszusteigen oder diese entsdprechend abändern zu lassen.... Dies kann ihnen aber wohl nur ein Rechtsanwalt sagen und dies dann auch entsprechend veranlassen.
Christinaam 20.02.2010 | 15:41
Hallo Herbert, ich glaube nicht, dass die Arbeitsagentur den Rentenantrag vor Ablauf des Anspruchs auf Alg 1 einfordern kann. Sie können ja auch nochmal im Forum bei "Tacheles" nachfragen, da schreiben auch Behördenmitarbeiter. Ich habe noch folgenden Link auf dieser Homepage anzubieten: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.Vielleicht sind diese Informationen ja noch hilfreich.
Herbertam 20.02.2010 | 17:24
Danke Christina, und ein schönes Wochenende Gruß Herbert
floridarolfam 20.02.2010 | 17:48
" Sorglos absitzen"...wo leben Sie denn? So existiert und entsteht Stammtischniveau! Unterstelle mal, dass Sie verbeamtet sind-und dann hab ich Verständniss...
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