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Experten-Antwort

Eingliederungszuschuß

von Kalus Georg10.09.2014 | 13:24
909 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich hatte vor einen Jahr mehrere kleine Schlaganfälle. Nun ist meine Frage: Mich würde eine Firma einstellen wo ich in meinen gelernten Beruf als Fliesenleger arbeiten könnte. Doch ich weiß nicht ob ich die erforderte Vorgaben des Chefs im Moment erfüllen kann. Kann ich mit einem Eingliederungszuschuß seitens der DRV rechnen, oder würde Sie den nicht übernehmen. mfg Georg Kalus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Kalus,

den vorherigen Beiträgen kann ich nur zustimmen. Die notwendigen Vordrucke können auf der Internetseite der DRV heruntergeladen oder per Mail/telefonisch angefordert werden. Auch die Beratung/Antragsaufnahme in einer Beratungsstelle ist selbstverständlich möglich.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

Eumelam 10.09.2014 | 14:53
Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (G100,G130) stellen und als Wunsch Eingliederungshilfe notieren...Entscheidung trifft dann die Rentenversicherung...ohne Antrag keine Entscheidung möglich
Caseam 10.09.2014 | 16:17
Um einen Eingliederungszuschuss zu erhalten, müssen Sie erstmal die Voraussetzungen für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erfüllen. Sollten diese Voraussetzungen erfüllt sein, kann der Rentenversicherungsträger einen Eingliederungszuschuss leisten, wenn Sie in eine - leidengerechte und - sozialversicherungspflichtige Dauerbeschäftigung vermittelt werden können. Hierbei sollte die Beschäftigung mindestens doppelt so lange andauern, wie der Förderzeitraum.
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