Wenn Ihr zukünftiger Arbeitgeber bereits nach einem Eingliederungszuschuss gefragt hat, dürfte ihm diese Leistung hinreichend bekannt sein.
Auf dem entsprechenden Antragsformular werden auch Angaben zum Arbeitsplatz (z. B. körperliche Anforderungen) und zur erwarteten Höhe und Dauer der Förderung mit EGZ usw. von ihm gefordert und er unterschreibt - neben Ihnen - auch den Antrag.
Ohne Ihre ausdrückliche schriftliche Einwilligung dürfen keine personenbezogenen Daten weitergegeben werden. Der Rehabilitations-Fachberater muss auch nicht unbedingt mit dem Arbeitgeber in Kontakt treten, wenn das nicht gewünscht ist.
Die Bereitschaft des möglichen neuen Arbeitgebers Sie - mit der Förderung durch einen EGZ - einzustellen spricht m. E. für sich. Das sollten Sie absolut positiv sehen!