Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenÜber den Rentenversicherungsträger haben Sie sog. Vermittlungshilfen genehmigt bekommen. Diese sind befristet. Das Befristungsende ersehen Sie aus Ihrem Bescheid.
Wie Sie angeben, sind Sie ungekündigt und beziehen derzeit noch Krankengeld. Es stellt sich nun die Frage, ob es für Sie bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber eine Möglichkeit, z.B. die innerbetriebliche Umsetzung, gibt.
Wenn nicht, sollte mit Ihnen gemeinsam geklärt werden, welche Alternativen im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben über den Rentenversicherungsträger bestehen.
Um Sie hier entsprechend Ihrem Anliegen und Fragen beraten zu können, sollten Sie mit Ihrem zuständigen Rehaberater einen Beratungstermin vereinbaren.
Sollten Sie bis 21.08.2019 keinen Erfolg haben, melden Sie sich bitte zu einer weiteren Beratung..." Ich verstehe das nicht, warum sollte ich mich bei der AfA melden, wenn ich doch ungekündigt, AU und im Krankengeldbezug bin? Oder ist das Blatt einfach nur so eine Art "Freifahrtschein" zum Überlegen, wie es weiter geht?Diese Fragen sollten Sie Ihrem Reha-Fachberater stellen. Hier im Forum kennt doch niemand Ihre genaue Situation und es kann nur spekuliert werden, was Ihnen aber nicht hilft.
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