Über den Rentenversicherungsträger haben Sie sog. Vermittlungshilfen genehmigt bekommen. Diese sind befristet. Das Befristungsende ersehen Sie aus Ihrem Bescheid.
Wie Sie angeben, sind Sie ungekündigt und beziehen derzeit noch Krankengeld. Es stellt sich nun die Frage, ob es für Sie bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber eine Möglichkeit, z.B. die innerbetriebliche Umsetzung, gibt.
Wenn nicht, sollte mit Ihnen gemeinsam geklärt werden, welche Alternativen im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben über den Rentenversicherungsträger bestehen.
Um Sie hier entsprechend Ihrem Anliegen und Fragen beraten zu können, sollten Sie mit Ihrem zuständigen Rehaberater einen Beratungstermin vereinbaren.