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Experten-Antwort

Eingliederungszuschuss bei bestehender Arbeitsunfähigkeit?

von Erwin24.08.2018 | 00:28
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Hallo, ich bin seit Januar dauerhaft AU, habe ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis und habe vor kurzem eine Reha bekommen. Aus dieser Reha wurde ich unter 3 Stunden arbeitsfähig im alten Beruf entlassen, wörtlich "innerhalb der nächsten 26 Wochen keine Arbeitsfähigkeit" plus schlechter Prognose. Hatte nun im Anschluss mein Rehaberatungsgespräch und dort wurde mir vom Berater gesagt, dass die DRV mir momentan aufgrund meiner AU nichts anbieten könne. Ich würde wegen dem Bericht noch Zeit brauche und zwar mehr als 1 Jahr. Er hat geschmunzelt und mich gefragt, wie lange ich noch Anspruch auf Krankengeld habe. Dann hat er mir gesagt, ich solle mich in einem Jahr wieder melden. Ich würde einen Bescheid darüber bekommen. Außerdem hat er mir ein paar Flyer zum Thema Integrationsmaßnahmen, Fortbildungen und Umschulungen mitgegeben. Die solle ich im nächsten Jahr nicht wegwerfen und ein bisschen studieren. Jetzt kam die Post und ich dachte, ich lese nicht recht: Es ging um Eingliederungszuschüsse für potentielle Arbeitgeber: "Bitte melden Sie sich umgehend bei der für sie zuständigen Agentur für Arbeit und legen Sie dort dieses Schreiben vor.[...]Sollten Sie bis 21.08.2019 keinen Erfolg haben, melden Sie sich bitte zu einer weiteren Beratung..." Ich verstehe das nicht, warum sollte ich mich bei der AfA melden, wenn ich doch ungekündigt, AU und im Krankengeldbezug bin? Oder ist das Blatt einfach nur so eine Art "Freifahrtschein" zum Überlegen, wie es weiter geht?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.08.2018 | 11:57

Über den Rentenversicherungsträger haben Sie sog. Vermittlungshilfen genehmigt bekommen. Diese sind befristet. Das Befristungsende ersehen Sie aus Ihrem Bescheid.

Wie Sie angeben, sind Sie ungekündigt und beziehen derzeit noch Krankengeld. Es stellt sich nun die Frage, ob es für Sie bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber eine Möglichkeit, z.B. die innerbetriebliche Umsetzung, gibt.

Wenn nicht, sollte mit Ihnen gemeinsam geklärt werden, welche Alternativen im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben über den Rentenversicherungsträger bestehen.

Um Sie hier entsprechend Ihrem Anliegen und Fragen beraten zu können, sollten Sie mit Ihrem zuständigen Rehaberater einen Beratungstermin vereinbaren.

4 Antworten

DRVam 24.08.2018 | 05:35
Sollten Sie bis 21.08.2019 keinen Erfolg haben, melden Sie sich bitte zu einer weiteren Beratung..." Ich verstehe das nicht, warum sollte ich mich bei der AfA melden, wenn ich doch ungekündigt, AU und im Krankengeldbezug bin? Oder ist das Blatt einfach nur so eine Art "Freifahrtschein" zum Überlegen, wie es weiter geht?
Diese Fragen sollten Sie Ihrem Reha-Fachberater stellen. Hier im Forum kennt doch niemand Ihre genaue Situation und es kann nur spekuliert werden, was Ihnen aber nicht hilft.
Erwinam 24.08.2018 | 09:41
Vielleicht sollte ich noch hinzufügen, LTA wurden dem Grunde nach bereits vor dem Gespräch genehmigt, weil direkt aus der Reha heraus beantragt.
Erwinam 24.08.2018 | 09:44
Das hätte ich gerne gemacht, der Berater ist aber seit Montag für 4 Wochen im Urlaub und die Vertretung konnte in meiner Akte irgendwie nichts zu dem Thema finden, was die Angelegenheit noch kurioser macht. Es geht ja nicht um meinen speziellen Fall, ich wollte wissen, ob die DRV überhaupt die Berechtigung dazu hat, eine dem Grunde nach bewilligte LTA "ruhen zu lassen", ergo zu sagen "lassen sie sich ein Jahr Zeit, werden sie richtig fit, dann sehen wir weiter"???
Erwinam 24.08.2018 | 19:54
Wie gesagt, die LTA dem Grunde nach sollte eigentlich für ein Jahr auf "ruhend" gestellt werden, was mir sehr recht wäre. Ich selbst möchte nämlich eigentlich in meinen alten Beruf zurück. Im Entlassbericht der Reha stand "sollten alle medizinischen und anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sein" und so sehe ich das auch. Nur im Moment und auch für das nächste halbe Jahr minimum geht eben noch nichts. Mit meinem Arbeitgeber habe ich ein sehr gutes Verhältnis, arbeite seit 15 Jahren in diesem Betrieb. Mein Chef meinte auch, ich soll erst mal alle Therapiemöglichkeiten ausschöpfen, wenn es in nem Jahr wieder besser werden sollte, kann ich natürlich zurück kommen. Die Alternative "einfach mal ein Jahr die LTA ruhen lassen" wurde ja mit dem Rehafachberater besprochen und bejaht. Daher nehme ich diesen Brief jetzt einfach mal zu den Akten. Solange ich AU bin, kann ich sowieso nichts machen. Wenn es nächstes Jahr wieder bergauf gehen sollte, kehre ich zu meiner Arbeit zurück. Wenn es nächstes Jahr nicht besser werden sollte, kann ich ja immer noch über andere Möglichkeiten wie Umschulung etc. mit dem Berater sprechen. Und bis dahin bin ich durch Krankengeld einigermaßen zuriedenstellend abgesichert.
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