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Eingliederungszuschuss oder Beihilfe

von biggi4124.08.2007 | 07:48
2033 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo zusammen, wer kann mir eine Frage beantworten. Welchen Antrag muss ich stellen, sollte ich keine Arbeit finden und irgendwann bei H. IV landen??? Ich mache eine Rehaausbildung Im BFW in Birkenfeld.Sollte ich hinterher keine Arbeit finden, muss ich logischer Weise wieder zum Arbeitsamt. Arbeitslosengeld dann Hartz IV. Meine Cousine erhält H.IV und bekommt einen Zuschuss von 121 € wegen Behinderung und sie sagt sie muss jedes Jahr einen Antrag bei der LVA dafür stellen und sie meint es handele sich um Eingliederungsbeihilfe die die LVA an die ARGE zahlt und die ARGE muss es meiner Cousine auszahlen. Ich habe genau wie meine C. 30 % anerkannte Behinderung, im Moment. Wer kennt den § hierzu?? Im voraus vielen Dank!!

1 Antworten

Insideram 24.08.2007 | 08:04
Das ist so nicht richtig. Es kann schon sein, das die DRV einen Eingliederungshilfe in Aussicht gestellt hat. Diese grds. Zusage ist befristet auf 1 Jahr ab Bescheiderteilung. Dieser Bescheid verpflichtet die DRV an einen Arbeitgeber einen Eingliederungszuschuss zu zahlen, sofern es sich hierbei um einen leidensgerechten Arbeitsplatz handelt. Den finaziellen Zuschuss von der ARGE entsteht sicherlich aufgrund des behinderungsbedingten Mehrbedarfs. Nähres hierzu erfahren Sie bei der für das Arbeitslosengeld II zuständigen Behörde. Eine Zahlung von der DRV an die ARGE gibt es nicht. Ich empfehle Ihnen eine Kontaktaufnahme mit Ihrem Reha Fachberater und Sie sollten zum Ende der Maßnahme hin einen Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe stellen, sofern Ihnen dieses nicht bereits automatisch durch die DRV zusagt wird. Ein Formantrag ist hierzu nicht erforderlich, ein Telefonanruf genügt vollkommen.
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