Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Einkommen während des Studiums- Versicherungsverlauf

von Klaus06.01.2021 | 21:51
256 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
In meinem Rentenversicherungsverlauf sind die Zeiten des Studiums in den Jahren 1990 bis 1994 als Hochschulausbildung ohne Entgelt berücksichtigt. Ich habe allerdings von meinem damaligen Arbeitgeber 1000,- DM brutto mtl. als sozialversicherungspflichtiges Einkommen als Beihilfe ohne Arbeitsleistung erhalten, mit der vertraglichen Verpflichtung, nach dem Studium bei diesem AG wieder zu arbeiten. Muß nicht dieses Einkommen als Entgelt in dem Versicherungsverlauf aufgeführt und berücksichtigt werden ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Klaus,

den Ausführungen von KSC kann ich mich anschließen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

9 Antworten

KSCam 06.01.2021 | 22:13
Wenn das sozialversicherungspflichtig war und damals Beiträge zur RV gezahlt wurden, müsste das im VV auftauchen. Reichen Sie Ihre Belege darüber ein.
Klausam 07.01.2021 | 16:54
Vielen Dank für Ihre Antwort ! Ich habe leider aus dieser Zeit keine Gehaltsabrechungen oder sonstige Nachweise mehr. Welche Belege könnte ich als Nachweise verwenden ? Der Vertrag ist noch vorhanden, daraus geht allerdings nur die Höhe der monatlichen Beihife hervor, nicht aber die sozialversicherungspflichtigen Abgaben. Gibt es dazu eine Idee ?
Lklam 07.01.2021 | 20:11
Woher wissen Sie dann, dass es sich um sozialversicherungspflichtiges Einkommen gehandelt hatte, wenn Sie keinerlei Belege mehr haben oder erinnern Sie sich da 30 Jahre zurück? Gutes Gedächtnis. Ein Beihilfe ohne Arbeitsleistung gibt es nicht, das war wenn dann schlicht eine Schenkung die ggf. steuerpflichtig war oder wurde das Studium Dual durchgeführt? Wenn Sie in 4 Jahren nicht einen Tag arbeiten waren und dennoch Geld erhalten haben, bezweifle ich stark eine Sozialversicherungspflicht, da hier scheinbar ein früheres AV ruhte oder ganz beendet wurde und nach dem Studium wieder aufgenommen wurde bzw. ein neues geschlossen.
Klausam 07.01.2021 | 21:44
Danke für den Tipp mit der Krankenkasse, da frage ich mal nach. @LKL: Zur Erläuterung der Bedingungen: In dem Vertrag steht drin, dass es sozialversicherungspflichtig war und dass die Lohnsteuerkarte vorzulegen war. Daher bin ich da so sicher. Arbeitsleistung habe ich tatsächlich keine erbracht, aber das Geld wurde unter der Voraussetzung bezahlt, später nach dem Studium eine Arbeitsleistung bei dem AG aufzunehmen. Bei Nichterfüllung dieser Bedingung hätte ich das Geld zurückzahlen müssen. Der Zweck der Zahlung war eigentlich auch, sich meine künftige Arbeitskraft zu sichern. Dafür gab es das Geld für die gesamte Dauer der Regelstudienzeit. Ich werde versuchen, bei der Krankenkasse entsprechende Belege zu bekommen. Vielen Dank für den Input hier...es hat mit geholfen. Für alle eine gutes Jahr 2021.
Pegasusam 08.01.2021 | 14:00
"Werkstudenten" waren m.E. damals sozialversicherungsfrei, wenn die wö. Arbeitszeit unter 20 Stunden lag. Steuerpflicht kann natürlich trotzdem vorgelegen haben.
Sonnyam 08.01.2021 | 14:17
In der Tat hat Klaus wohl ‚Schwarz‘ gearbeitet und das Geld für Partys und Drogen ausgegeben.
Klaus am 08.01.2021 | 20:40
:-DDDDDD
Smøram 09.01.2021 | 14:31
Hallo Klaus, sind Sie Schwede?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026