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Experten-Antwort

Einkommen wg. selbständige Tätigkeit als Rentner ?

von Nyse22.07.2010 | 16:43
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4 Antworten

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Hallo, mein Problem betrifft nicht direkt das Gebiet der Rente aber vielleicht weiss ja jemand Bescheid. Ich beziehe EM-Rente. Seitens der Rentenvers. wurde mir gesagt ich kann bis zu 400 € mtl. rentenunschädlich hinzuverdienen. Ich habe nun eine Solaranlage auf meinen Dach angebracht und erhalte dadurch geringe Einnahmen ca. 56 € mtl. Bei der Rente ist dies ja nun egal. Jedoch bin ich jetzt von der Krankenkasse aufgefordert worden Einkommensnachweise wegen der Solaranlage vorzulgen. Nun bekamm ich Bescheid das ich eine selbständige nebenberufliche Tätigkeit als Rentner ausübe und aus 56 €, 9,38 € Kranken- u. Pflegevers. Beiträge mtl. zu leisten habe. Ich bin jedoch über die Rentenvers krankenversichert. Muss ich nun die KV-Beiträge wegen 56 € mtl. Einnahmen wirklich zahlen. Vielen Dank falls ich eine Antwort erhalte.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn die KK Sie als nebenberuflicher Selbstständiger einstuft, müssen Sie darauf auch Beiträge zahlen, unabhängig, ob Sie als Rentenbezieher der KK-Pflicht unterliegen.

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3 Antworten

KSCam 22.07.2010 | 17:56
Stellen Sie diese Frage bitte in einem Krankenkassenforum oder direkt Ihrer Krankenkasse.
W*lfgangam 22.07.2010 | 20:53
Hallo Nyse, > Jedoch bin ich jetzt von der Krankenkasse aufgefordert worden Einkommensnachweise wegen der Solaranlage vorzulgen. Nun bekamm ich Bescheid das ich eine selbständige nebenberufliche Tätigkeit als Rentner ausübe (...) Kommt mir 'komisch' vor ...Beiträge für eine nebenberufliche (als nicht hauptberufliche, und nicht mehr als geringfügige) selbständige Tätigkeit. Sind Sie als Rentner pflichtversichert in der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) oder doch "nur" freiwilliges" Mitglied der Krankenkasse, als Selbstzahler? Bei Letzterem wäre das okay, alle Einkünfte zählen für die Beitragsbemessung. Legen Sie Widerspruch gegen den Beitragsbescheid der Krankenkasse ein, fordern Sie damit die Rechtsgrundlagen in aller Ausführlichkeit an und weisen Sie darauf hin, dass es nur eine nebenberufliche/geringfügige Tätitkeit ist. (Komisch heißt nicht, dass es nicht richtig sein muss - kommt mir trotzdem komisch vor ;-)) Foren für Fragen zur Krankenversicherung beispielsweise: http://www.aok-business.de/foren/expertenforum/baum-anzeigen.php… http://www.forum-krankenversicherung.de/ Gruß w.
Falsches Forumam 23.07.2010 | 11:31
Da dies ein Forum der Rentenversicheurng ist, sind Fragen zur Krankenversicherung hier natürlich völlig deplaziert. Bitte wenden sie sich einfach an Ihre zuständige Krankenkasse.
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