Hallo Karla,
wie von "Siehe hier" dargestellt ist für die Rente wegen Erwerbsminderung der vom 01.01. – 31.12.2021 erzielte Hinzuverdienst der kalenderjährlichen Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro gegenüberzustellen.
Für die vorgezogene Altersrente ab 01.12.2021 ist der ab diesem Zeitpunkt erzielte Hinzuverdienst der kalenderjährlichen Hinzuverdienstgrenze von 46060 Euro gegenüberzustellen.