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Experten-Antwort

Einkommenanrechnung Wechsel Erwerbsminderung in vorgezogene Altersrente

von Karla13.12.2021 | 09:10
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2 Antworten

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Bis November 2021 habe ich Erwerbsminderungsrente bezogen (Hinzuverdienstgrenze jährlich 6300,-- €). Ab Dezember 2021 erhalte ich eine vorgezogene Altersrente (Hinzuverdienstgrenze 2021 jährlich 46.060,00 €). Vom alten Arbeitsgeber erhalte ich im Dezember 21 noch eine Urlaubsauszahlung von ca. 8000,--€. Wie wird diese angerechnet?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karla,

wie von "Siehe hier" dargestellt ist für die Rente wegen Erwerbsminderung der vom 01.01. – 31.12.2021 erzielte Hinzuverdienst der kalenderjährlichen Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro gegenüberzustellen.

Für die vorgezogene Altersrente ab 01.12.2021 ist der ab diesem Zeitpunkt erzielte Hinzuverdienst der kalenderjährlichen Hinzuverdienstgrenze von 46060 Euro gegenüberzustellen.

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1 Antworten

Siehe hieram 13.12.2021 | 09:58
Hallo Karla, die Urlaubsabgeltung ist eine Einmalzahlung. Einmalzahlungen aus einem Arbeitsverhältnis, das nach Rentenbeginn noch bestand, gilt als Hinzuverdienst gem. §96a SGB VI. Der kalenderjährliche Freibetrag bei EM-Rente beträgt 6.300,00 EUR und wird dem kalenderjährlichen Einkommen 2021 gegenübergestellt. In Ihrem Fall wird also von den 8.000,00 EUR der Freibetrag abgezogen und es verbleiben dann 1.700,00 EUR. Dieser Betrag wird durch 12 Monate geteilt = 141,66 EUR. Davon werden 40 % = 56,66 EUR monatlich von der EM-Rente 01-11/2021 gekürzt. Also 11 x 56,66 EUR = 623,33 EUR wird von der Rentenversicherung zurück gefordert/verrechnet. (Eine weitere mögliche Kürzung hängt von Ihrem persönlichen 'Hinzuverdienstdeckel' ab, den Sie in Ihrem Rentenbescheid in den Anlagen unter dem Stichwort 'Hinweise zum Hinzuverdienst' finden.) Für den Monat Dezember gilt dann der erhöhte Freibetrag für die vorgezogene Altersrente (2021 = 46.060,00 EUR). Da dieser nicht überschritten wird, wird die Dezemberrente nicht gekürzt. Alles Gute und eine schöne Vor-/und -Weihnachtszeit!
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