Hallo Fleißiges Lieschen,
nach Erhalt Ihres Bescheides über die Bewilligung der Regelaltersrente sollten Sie den für die Witwenrentenzahlung zuständigen Rentenversicherungsträger informieren, dass Sie ab 01.03.2016 weiterhin Arbeitsentgelt in unveränderter Höhe und zusätzlich Regelaltersrente erhalten. Weil es sich um eine Einkommensänderung (genauer: Einkommenserhöhung) handelt, wirkt sich diese erst zum 01.07.2016 aus.