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Experten-Antwort

Einkommensanrechnung

von Fleißiges Lieschen03.12.2015 | 17:31
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11 Antworten

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Ich habe eine Regelaltersgrenze zum 1.3.2016 beantragt, und ich werde weiter voll arbeiten. Bereits jetzt wird Einkommen aus dem Beschäftigungsverhältnis bei meiner Witwenrente angerechnet. Jetzt kommt also ab 03 noch die Rente dazu. Ab wann wirkt sich die Altersrente bei der Witwenrente aus, sofort oder ab dem 1.7.?Und muss ich melden, dass ich Rente beantragt habe und weiter arbeite, oder geht das automatisch?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fleißiges Lieschen,

nach Erhalt Ihres Bescheides über die Bewilligung der Regelaltersrente sollten Sie den für die Witwenrentenzahlung zuständigen Rentenversicherungsträger informieren, dass Sie ab 01.03.2016 weiterhin Arbeitsentgelt in unveränderter Höhe und zusätzlich Regelaltersrente erhalten. Weil es sich um eine Einkommensänderung (genauer: Einkommenserhöhung) handelt, wirkt sich diese erst zum 01.07.2016 aus.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

@ Claus

Bei der Einkommensüberprüfung zum 01.07.2016 ist die Regelaltersrente in der Höhe zu berücksichtigen, wie sie ab 01.07.2016 zu zahlen ist. Beim Entgelt ist dagegen im Regelfall der Vorjahresbetrag maßgebend, es sei denn, das laufende Arbeitsentgelt ist um mindestens 10% geringer als das aus dem Vorjahr errechnete Entgelt.

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9 Antworten

W*lfgangam 03.12.2015 | 18:34
Hallo Fleißiges Lieschen, da keine Einkommensänderung des bestehenden Einkommens (Arbeitsentgelt) erfolgt, sondern ein neues Einkommen hinzutritt (Altersrente), ist die Anrechnung sofort vorzunehmen = 01.03.2016. Gruß w.
W*lfgangam 03.12.2015 | 18:50
Nachtrag: Das Arbeitsentgelt wird künftig auch zu einem größeren Teil auf die Witwenrente angerechnet, da der Pauschalabzug von 40 auf 30,5 % zu senken ist; Sie zahlen keine Beiträge mehr zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Fragen Sie mich dazu nicht nach dem Datum der Änderung ;-) Gruß w. PS: Eine Meldung zur Witwenrente wg. Altersrente ist eigentlich laut Bescheid vorgesehen, geht aber meist automatisch, da im Altersrentenantrag eine entsprechende Abfrage ist. PPS: Üblicherweise nimmt eine Antragsstelle gleich den R0660/Einkommenfragebogen auf und schickt Ihn zur Witwenrente, idealerweise gleich mit dem R0665/Arbeitsentgelt
Jowocollam 03.12.2015 | 21:19
Hallo Fleißiges Lieschen, auch wenn zum unveränderten Entgelt eine Altersrente dazukommt, handelt es sich um eine Einkommensänderung. Weil sich das Einkommen erhöht, wirkt es sich erst ab 01.07.2016 aus. Der Rentenbezug ist dennoch unverzüglich mitzuteilen mit dem Hinweis, dass das Entgelt unverändert bestehen bleibt.
jowocollam 03.12.2015 | 21:58
@ W*lfgang Leseempfehliung: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Einkommensänderungen im Sinne von § 18d SGB IV liegen insbesondere in folgenden Fällen vor: – Änderungen innerhalb der bisher berücksichtigten Einkommensart, – Nahtloser Wechsel von einer Einkommensart in eine andere Einkommensart, – Hinzutritt eines weiteren Einkommens zu einem bisher berücksichtigten Einkommen, – Wegfall eines von mehreren Einkommen bei Weiterbezug mindestens eines Einkommens.
Die Farbe Schwarzam 04.12.2015 | 08:30
Wölfgang, das ist falsch. Es tritt zwar ein neues Einkommen hinzu; da aber bereits ein weiteres Einkommen angerechnet wird, handelt es sich hier insgesamt um eine Einkommensänderung. Wäre vorher kein Einkommen bezogen worden und es käme jetzt erstmalig die Altersrente zur Auszahlung, dann wären Auswirkungen direkt ab dem 01.03.2016. Liebes Lieschen, hier findet besagte Änderung statt, sodass Auswirkungen erst ab dem 01.07.2016 auftreten.
W*lfgangam 03.12.2015 | 22:55
Zitat von jowocoll anzeigenausblenden
Hallo jowocoll, alles vorher gelesen/gewusst :-) Zunächst thx für die sachliche Erwiderung. Ja, meine Antwort war etwas flapsig - bleibe trotzdem dabei, es ist kein Einkommensänderung, sondern Hinzutritt von neuem Einkommen/sofortige Änderung der Einkommensanrechnung ab Beginn des _neuen_ Einkommens (RAA dazu bitte selbst raussuchen/ist mir jetzt zu mühselig ;-) Morgen werden wir schlauer sein ... Gruß w.
Clausam 04.12.2015 | 10:28
Verständnisfrage: Warum wirkt sich die Einkommenserhöhung schon zum 01.07.2016 und nicht erst zum 01.07.2017 aus? Ist nicht immer das Einkommen des Vorjahres von Bedeutung?
Deutsche Rentenversicherung
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