Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenÄndert sich die Höhe Ihres Einkommens (Rente + Minijobs), wird es grundsätzlich erst vom 01. Juli eines Jahres an berücksichtigt.
Ist aber Ihr laufendes Einkommen im Durchschnitt mindestens 10 % geringer als das zuletzt berücksichtigte Einkommen, wirkt sich die Änderung schon früher aus.
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