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Einkommensanrechnung auf Altersrente, Witwenrente und Minijob

von kleinekrake01.04.2019 | 14:57
289 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich erhalte seit 2016 (63. Lebensjahr, weiblich) eine Altersrente in Höhe von 744 Euro zusätzlich seit 1992 eine Witwenrente in Höhe von 714 Euro. Seit September 2018 gehe ich noch einer geringfügigen Beschäftigung auf 450 Euro Basis nach. Können Sie mir bitte sagen was für mich unterm Strich bleibt? Was wird wie angerechnet? Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. Habe viel darüber gelesen und bin total verunsichert ob sich meine Arbeit überhaupt lohnt. MFG kleinekrake

13 Antworten

-am 01.04.2019 | 15:33
Hallo kleinekrake, Ihre Altersrente erhalten Sie auch mit der geringfügigen Beschäftigung in voller Höhe weiter. Auf Ihre Witwenrente wird dagegen Ihr eigenes (Gesamt-)Einkommen aus Altersrente und Beschäftigung angerechnet, wenn diese den Freibetrag von z.Zt. 849,59 Euro (West) bzw. 810,22 Euro (Ost) übersteigen. Von dem Betrag, der den Freibetrag übersteigt, werden 40 % von Ihrer Witwenrente abgezogen. Für jeden Euro, den Sie mehr als den Freibetrag verdienen, werden Ihnen somit 40 Cent abgezogen. Ob sich die Arbeit trotzdem für Sie lohnt, können Sie nur selbst beurteilen. Die Aufnahme der Beschäftigung wird sich übrigens erst zum 01.07.2019 bei Ihnen auswirken: Ihr Einkommen hat sich dadurch erhöht, Einkommenserhöhungen werden erst ab dem nächsten 01.07. berücksichtigt.
kleinekrakeam 01.04.2019 | 16:19
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Wenn ich es richtig verstanden und gerechnet habe, werden mir 271,20 Euro von meiner Witwenrente abgezogen? MFG kleinekrake
Grosekrakeam 01.04.2019 | 16:49
Ja, leider so ist es. Das ist ungerecht. Von dieser kleinen Witwenrente wird noch etwas abgezogen.
Rentenschmiedam 01.04.2019 | 17:45
Hallo, sind die 744 EUR Altersrente Brutto oder Netto?. Sofern keine SV-Pflicht beim Minijob besteht wird er voll auf den Freibetrag angesetzt, andernfalls wird er wie normales Arbeitsentgelt erst in ein fiktives Netto umgerechnet. Auch die Brutto-Altersrente wird fiktiv mittels eines festen Abzugfaktors in einen Nettobetrag umgerechnet. Ohne genauere Angaben ist es ein Rätselraten. Machen Sie sich nicht verrückt, 271 EUR kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. 744 EUR + 450 EUR = 1194 EUR - Freibetrag rund 900 EUR ergibt ein anrechenbares Einkommen von rund 350 EUR und davon werden dann 40 % von der Witwenrente abgezogen, also etwa 140 EUR. Weiterhin rechne ich zu 07/19 mit geringeren Beträgen weil Ihr Vorjahreseinkommen u.U. ja niedriger ist als die aktuelle Monatsbeträge der Altersrente und des Minijobs. Mit besten Grüßen
kleinekrakeam 01.04.2019 | 17:45
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Wenn ich es richtig verstanden und gerechnet habe, werden mir 271,20 Euro von meiner Witwenrente abgezogen? MFG kleinekrake
Ja, leider so ist es. Das ist ungerecht. Von dieser kleinen Witwenrente wird noch etwas abgezogen.
Ja, finde es sehr ungerecht. vielen Dank nochmal. LG
senf-dazuam 01.04.2019 | 17:01
Handelt es sich um einen versicherungspflichtigen Minijob? Ich komme jedenfalls auf einen geringeren Abzug ...
kleinekrakeam 01.04.2019 | 17:45
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Wenn ich es richtig verstanden und gerechnet habe, werden mir 271,20 Euro von meiner Witwenrente abgezogen? MFG kleinekrake
Ja, leider so ist es. Das ist ungerecht. Von dieser kleinen Witwenrente wird noch etwas abgezogen.
Ja, finde es sehr ungerecht. vielen Dank nochmal. LG
kleinekrakeam 01.04.2019 | 17:48
Hallo, gibt es noch andere? Mir liegt auf jeden Fall eine Bescheinigung zur Sozialversicherung vor.
Rentenschmiedam 01.04.2019 | 17:51
Hallo, also über ungerecht oder nicht kann man streiten. Sie haben ja mit beiden Renten und dem Minijob im Monat auch fast 2.000 EUR an Einkünften, wenn die Rentenbeträge schon Netto sind. Ich nenne das Jammern auf hohem Niveau gemessen an den Rentenbeträgen die ich täglich zu sehen bekomme. Die Witwenrente ist eine Unterhaltsersatzleistung, d.h. sie soll den Unterhalt ersetzen den der Verstorbene nicht mehr erbringen kann. Wenn man aber für sich selbst sorgen kann wird es eben weniger. Fragen Sie mal die jüngeren Bezieherinnen von kleiner Witwenrente nach neuem Recht. Da ist u.U. nach 24 Monaten Ende mit der Witwenrente. Mit besten Grüßen
Rentenschmiedam 02.04.2019 | 13:18
Hallo, dann wird`s ja noch günstiger weil nicht mehr die vollen 450 EUR als Einkommen gelten, sondern es wird wie "normales" Arbeitsentgelt um 40% reduziert. Über den Daumen gepeilt: Arbeitsentgelt geringfügig rund 270 EUR zuzüglich Altersrente mit Erhöhung zum 01.07.2019 rund 766 EUR abzüglich des Freibetrags von rund 845 EUR ergibt ein Einkommen von rund 190 EUR und hiervon werden 40% auf die Witwenrente angerechnet, also 76 EUR. Mit besten Grüßen
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