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Experten-Antwort

Einkommensanrechnung auf meine Grundrente

von Egon18.11.2021 | 12:15
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Ich habe einen Regelaltersrentenbescheid erhalten. Soweit ich verstanden habe, wurde mir zunächst die Rente inkl. des Grundrentenbetrages berechnet, der Grundrentenzuschlag dann gesondert aufgeführt und anschließend aufgrund anzurechnenden Einkommens wieder heraus gerechnet, so dass ich die Rente ohne Grundrentennzuschlag ausgezahlt bekomme (Grundrente ca. 38 Euro, anzurechnendes Einkommen ca. 420 Euro: das Einkommen ist höher als der Zuschlag, der sich somit auf 0,00 Euro reduziert). Meine Frage, da ich das lt. vorliegendem Bescheid anzurechnende Einkommen nicht nachvollziehen kann: Wo kann ich etwas über die Gesetzesgrundlage zur Einkommensanrechnung erfahren, welche Beträge werden dabei berücksichtigt? Besteht die Möglichkeit, dass ich den Grundrentezuschlag in den nächsten Jahren (wenigstens zum Teil) mit der Rente ausgezahlt bekomme?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.11.2021 | 13:09

Hallo Egon,

neben dem zu versteuernden Einkommen wird der steuerfreie Anteil von Renten bzw. Versorgungsbezügen sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen berücksichtigt. Maßgeblich sind im Regelfall die Verhältnisse des vorvergangenen Jahres. In Ihrem Fall daher vermutlich das Jahr 2019.

Die Rentenversicherungsträger legen dabei das von der Finanzverwaltung mitgeteilte Einkommen zugrunde und sind hieran auch gebunden. Eventuelle Rückfragen richten Sie daher bitte an Ihr zuständiges Finanzamt. Rechtsgrundlage ist § 97a Sozialgesetzbuch 6 (SGB VI).

Während die Entgeltpunkte des Zuschlags nur einmalig ermittelt werden, wird die Einkommensanrechnung jährlich überprüft. Sie brauchen hierzu keinen Antrag zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der deutschen Rentenversicherung

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