Hallo.
Altersrenten aus privater Rentenversicherung sind in der Leistungsphase häufig mit einer Rentengarantiezeit verbunden; sie stellt sicher, dass bei frühzeitigem Tod des Versicherten die Rente für eine Mindestlaufzeit an die Hinterbliebenen weiter geleistet wird. Bei den an einen Hinterbliebenen erbrachten Leistungen handelt es sich nicht um eigenes, sondern um abgeleitetes Einkommen des Berechtigten; es ist deshalb bei der Einkommensanrechnung nicht zu berücksichtigen.